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Paragraph 219a gestrichen

Werbung bald erlaubt, Schwangerschaftsabbruch weiterhin nicht

Deutsche Gynäkolog:innen dürfen keine Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihren Websites anbieten. Jetzt will die Ampel-Regierung dieses Gesetz streichen. Es ist aus dem Jahr 1933. Schwangerschaftsabbrüche generell zu erlauben ist noch nicht im Gespräch.

vonOle Kracht, Daniela Krenn und Lilly Graschl
Veröffentlicht am 18.01.2022
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