Paragraph 219a gestrichen
Werbung bald erlaubt, Schwangerschaftsabbruch weiterhin nicht
Deutsche Gynäkolog:innen dürfen keine Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihren Websites anbieten. Jetzt will die Ampel-Regierung dieses Gesetz streichen. Es ist aus dem Jahr 1933. Schwangerschaftsabbrüche generell zu erlauben ist noch nicht im Gespräch.
vonOle Kracht, Daniela Krenn und Lilly Graschl
Veröffentlicht am 18.01.2022