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Verbrechensaufklärung vs. Datenschutz

Vorfahren gesucht, Mörder gefunden

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Abstammungstest und Herkunftsanalyse für unter 100 Euro. Firmen wie MyHeritage oder Ancestry bieten private DNA-Tests für Zuhause an. Sie erfüllen für die Nutzer:innen in erster Linie keinen medizinischen oder wissenschaftlichen Zweck, sondern dienen eher dem Freizeitvergnügen, wenn beispielsweise die geografische Abstammung herausgefunden werden soll. Etwa 40 Millionen Menschen haben bisher dieses Angebot allein bei den vier größten kommerziellen Testunternehmen genutzt. Je mehr Menschen mitmachen und ihre genetischen Profile in Datenbanken hochladen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Verwandte zu finden. Laut einer Studie des Bioinformatikers und wissenschaftlichen Leiters von MyHeritage, Yaniv Erlich, können mit den erfassten DNA-Daten in den USA bereits jetzt 60 Prozent aller Menschen mit europäischen Vorfahren identifiziert werden. Wie? Indem beispielsweise ein Cousin dritten Grades in der Datenbank gefunden wird. Darüber lässt sich der Stammbaum zur gesuchten Person vervollständigen. Beide haben in dem Fall nämlich gemeinsame Ururgroßeltern. Erlich und sein Team schätzen: Wenn nur zwei Prozent einer Bevölkerungsgruppe ihr Genmaterial bei einer Online-Gendatenbank einschicken, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 99 Prozent, eine entfernt verwandte Person zu finden.

Das hat weitreichende Folgen, etwa für die Aufklärung lange zurückliegender Verbrechen: In den USA konnten auf diese Weise schon in mehr als 200 ungeklärten Fällen neue Erkenntnisse gewonnen werden. Und das, obwohl die Täter:innen selbst in keiner kriminaltechnischen Datenbank gelistet waren. Sie wurden indirekt über entfernt verwandte Menschen gefunden. Wie? Ermittler:innen hatten dafür im Auftrag der Polizei die DNA der Verdächtigen bei der öffentlichen Plattform GEDMatch und kommerziellen Gendatenbanken hochgeladen und dort Übereinstimmungen, das heißt Verwandte, gefunden. Anschließend vervollständigten Ahnenforscher:innen den Stammbaum mithilfe von Daten aus Geburtenregistern, Kirchenbüchern oder Heiratsurkunden, bis sie zur gesuchten Person kamen. Das ist durchaus problematisch, denn für die Ermittlungen werden Gendaten von Menschen abgeglichen, die nichts von der Polizeiarbeit wissen. Bei einer klassischen Ermittlung dürften Verwandte von Verdächtigen zudem eine Aussage verweigern. In diesem Fall ahnen sie noch nicht einmal etwas von den Ermittlungen.

In Deutschland darf die Polizei nicht in genetischen Stammbäumen kommerzieller Anbieter wie MyHeritage suchen. Und noch etwas ist in Deutschland und Europa anders geregelt als beispielsweise in den USA: Nach geltendem EU-Recht sind persönliche Daten im Internet geschützt, besonders genetische Informationen. Die Firmen haben ihren Sitz jedoch überwiegend außerhalb der EU und verkaufen die Speicheltests über das Internet.

Schweden testet Verfahren erfolgreich – und verbietet es

Zwischen 1976 und 1986 ermordete der »Golden State Killer« in Kalifornien 13 Menschen und vergewaltigte mehr als 50. Lange kam ihm die Polizei nicht auf die Spur. Erst 2018 konnte er, mittlerweile 72 Jahre alt, überführt und festgenommen werden. Die Ermittelnden hatten die Datenbanken der Ahnenforschung genutzt, indem sie an Tatorten gesammelte DNA dort hochgeladen hatten. Sie fanden ein genetisches Profil, das der DNA des Verdächtigen ähnelte. Ein entfernter Cousin hatte sein Profil bei GEDMatch hochgeladen, der Rest waren klassische Ahnenforschung und Polizeiarbeit. Die genetische Ahnenforscherin Barbara Rae-Venter, die die Polizei bei den Ermittlungen unterstützte, brauchte nur 63 Tage, um dem Täter in dem mehr als 40 Jahre zurückliegenden Fall auf die Schliche zu kommen.

International sorgen sich Expert:innen um den Datenschutz und die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Polizei öffentliche Gendatenbanken durchsuchen darf. In Schweden wählte die Polizei 2019 einen ungeklärten Doppelmord als Pilotprojekt, um das Verfahren selbst zu testen und zu bewerten. Dafür erhielt die Polizei unter strengen Auflagen Zugriff auf öffentliche DNA-Datenbanken. In der südschwedischen Stadt Linköping beschäftigte die Polizei seit 2004 der Mord an einem achtjährigen Jungen und einer 56 Jahre alten Frau. Die Voraussetzungen für eine Ermittlung mithilfe von Gendatenbanken sind in Schweden sehr günstig. Über 100.000 Menschen haben dort bereits einen DNA-Test gemacht. Durch die neuen Möglichkeiten konnte der Täter in nur fünf Wochen gefasst werden.

Ganz so einfach war die Suche aber nicht. Das Team stieß immer wieder auf Hindernisse. So war die DNA-Qualität zu schlecht und führte die Ermittlungen zunächst in eine falsche Richtung. Auch unschuldige Personen gerieten in den Kreis der Verdächtigen, bevor der Mörder schließlich überführt werden konnte.

Sollen öffentliche DNA-Datenbanken auch zukünftig zur Ermittlungsarbeit genutzt werden? Ja, sagen 90 Prozent der befragten Schwed:innen. Solange es sich um schwere Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung oder Entführung handelt. Immerhin noch 59 Prozent befürworten die Anwendung bei geringfügigeren Delikten ohne körperliche Gewalt. Die Polizei hält in ihrem Abschlussbericht fest: Forensische Genealogie ist ein effektives Mittel der Strafverfolgung, das aber nur mit Bedacht eingesetzt werden darf. Besonders rechtliche und ethische Fragen müssen zunächst geklärt werden. Kurz nach Veröffentlichung dieser Stellungnahme machte die schwedische Datenschutzbehörde allerdings klar, dass solche Ermittlungsmethoden gegen geltendes Recht verstoßen und die Polizei künftig nicht auf genealogische Datenbanken zurückgreifen dürfe. Aktuell lässt die Regierung noch einmal untersuchen, ob nicht doch eine Gesetzesänderung möglich ist.

Private Anbieter sind genauer als die Polizei

Bereits kleinste DNA-Spuren am Tatort wie Blut, Haare, Speichel oder Hautpartikel können eine Person identifizieren. Grund ist der sogenannte genetische Fingerabdruck, einzigartig bei jedem Menschen. In Deutschland wurde erstmals 1988 ein Mörder anhand seiner DNA überführt. Seit 1998 werden DNA-Muster von Straftätern vom Bundeskriminalamt (BKA) in der DNA-Analyse­datei (DAD) zentral gespeichert. Allerdings ist die im Vergleich zu denen von kommerziellen Anbietern relativ klein. Das BKA kommt auf etwa 1,2 Millionen DNA-Datensätze. Zum Vergleich: Allein die Firma Ancestry hat 21 Millionen Einträge in ihrer Datenbank, bei der US-Bundespolizei FBI sind es 20 Millionen. Ein weiterer Nachteil der DAD: War die gesuchte Person bisher nicht straffällig, ist sie in der Datenbank auch nicht zu finden.

Und auch in ihrer Genauigkeit hinken die polizeilichen Ermittlungsmethoden denen von Unternehmen hinterher. Ob und wie Personen miteinander verwandt sind, lässt sich über die Ähnlichkeit ihrer DNA in bestimmten Abschnitten herausfinden. Je mehr dieser Segmente übereinstimmen, desto näher sind zwei Personen miteinander verwandt. Forensiker:innen untersuchen aus rechtlichen Gründen nur bis zu 20 Abschnitte auf der DNA. Kommerzielle Anbieter für Ahnenforschung nutzen hingegen bis zu 750.000. Damit steigen die Chancen, viel mehr Verwandtschaftsbeziehungen zu entdecken.

Bisher durften deutsche Ermittelnde über die DNA-Analyse nur das Geschlecht feststellen. Seit 2019 ist eine erweiterte forensische DNA-Analyse erlaubt, auch Phänotypisierung genannt. Damit können auch äußere Merkmale einer Person aus ihrer DNA abgelesen werden, also Alter, Augen-, Haut- und Haarfarbe. In der Schweiz darf zusätzlich der Abstammungskontinent bestimmt werden. Das ist in Deutschland zum Schutz von Bevölkerungsgruppen verboten. In beiden Ländern soll das Verfahren aber nur bei schweren Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord angewendet werden.

Ancestry verstößt gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht

Der Anbieter FamilyTreeDNA half dem FBI erfolgreich bei der Aufklärung mehrerer Straftaten. Die meisten Kund:innen des US-Ahnenforschungsunternehmens wussten davon aber nichts. Erst später erfuhren sie über die nachträglich geänderten Datenschutzrichtlinien. Inzwischen haben weitere Plattformen ihre Nutzungsbedingungen geändert und stellen Ermittlungsbehörden ihre Datenbanken zur Verfügung. Manche kooperieren nur in Mord- und Vergewaltigungsfällen, andere auch bei Entführungen. Mittlerweile müssen die Kund:innen dort aktiv zustimmen, damit die Unternehmen ihre DNA zur Strafverfolgung freigeben dürfen – bis vor Kurzem mussten sie noch aktiv widersprechen. Nach heftiger Kritik änderte 2019 auch die US-Plattform GEDMatch ihre Datenschutzbestimmungen. Von zuvor über 1,3 Millionen Profilen stimmten nur etwa 200.000 Menschen zu, weiterhin auffindbar zu sein.

Mit der DNA geben Nutzer:innen ihre sensibelsten Daten ab – ohne die Folgen zu kennen. Der Datenschutzexperte und Jurist Thilo Weichert analysierte die Geschäftsbedingungen von An­cestry und wie das US-amerikanische Unternehmen mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht umgeht. Sein Fazit: nicht gut. Die Firma nutzt die Gendaten ihrer Kund:innen nicht nur für die eigene Forschung, sondern stellt die Daten auch anderen Forschungsprojekten zur Verfügung. Welche und wie viele das sind, schreibt Ancestry in der Einwilligungserklärung jedoch nicht. Das ist nur einer von vielen Punkten, die Weichert kritisiert. Sein Ergebnis: Das Angebot genügt in keinster Weise europäischen Datenschutzvorgaben. Und das, obwohl Ancestrys Umgang mit den genetischen Informationen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) falle.

Zu 7,4 Prozent Italiener, zu 99 Prozent Unsinn

Die USA sind ein Einwanderungsland und entsprechend groß ist das Interesse vieler Menschen an ihrer Herkunft. Die Deutschen sind dabei etwas zurückhaltender. Das hat auch historische Gründe, meint Weichert. Ahnenforschung diente während des Nationalsozialismus zur Ausgrenzung, Diskriminierung und führte letztlich zur Ermordung ganzer Bevölkerungsgruppen. Einer Umfrage von Ancestry zufolge interessieren sich aber junge Deutsche neuerdings besonders für Familienforschung. Gerade Menschen der Jahrgänge zwischen 1980 und 2001 würden gern mehr über ihre Vorfahren erfahren. Von ihnen gaben 53 Prozent an, einen Stammbaum erstellen zu wollen.

Wenig aussagekräftig ist allerdings die sogenannte biogeografische Herkunftsanalyse. Viele Anbieter versprechen, prozentgenau angeben zu können, in welchen Gebieten die eigenen Vorfahren gelebt haben. Oder ob jemand beispielsweise von Wikingern abstammt. Dabei sind die wissenschaftlichen Methoden überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Anbieter. Für seriöse Forscher:innen handelt es sich eher um genetische Astrologie, vergleichbar mit dem Wahrheitsgehalt von Horoskopen. Der Genetiker Mark Stoneking vom Leipziger Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie sagt: »Die Prozentangaben sind nur eine ungefähre Einschätzung und sollten nicht zu ernst genommen werden.« Maximal ein größerer geografischer Raum könne so bestimmt werden.

Was deine DNA über deinen Musikgeschmack aussagt

Isabell Bartram ist Biologin und arbeitet beim Gen-ethischen Netzwerk, einem Verein, der sich mit den Folgen von Gentechnik beschäftigt. Auch sie kritisiert die Datenschutzpolitik der kommerziellen Ahnenforschung. Sinkende Preise für Gentests seien ein Hinweis darauf, dass dieser Geschäftszweig für die Unternehmen zweitrangig ist. An erster Stelle stehe der Verkauf von Daten als eigentliches Geschäftsmodell. Ancestry beispielsweise kooperierte mehrere Jahre mit dem Unternehmen Calico, das von Google gegründet wurde und nach Mitteln gegen die Alterung sucht. Das US-Biotechnologieunternehmen 23andMe gewährte einer Pharmafirma vier Jahre lang Zugriff auf die Nutzer:innendaten und bekam dafür 300 Millionen US-Dollar.

Einige Unternehmen vermarkten zusätzlich eine personalisierte Lebensgestaltung. Das Unternehmen Ancestry, das mit dem schwedischen Streamingdienst Spotify kooperiert, verspricht: Je nach persönlicher Herkunft gibt es eine einzigartige länderspezifische Playlist. Wer auf der Suche nach seinen Wurzeln verreisen möchte, kann das mit 23andMe und dem Wohnungsvermittlungsportal Airbnb tun. Das Angebot scheint grenzenlos zu sein. Persönliche Trainings- und Diätpläne, der richtige Lebenspartner oder die Suche nach dem Fussball-Gen beim Nachwuchs – all das sei aus den Genen herauszulesen. Ortrud Steinlein, Direktorin des Instituts für Humangenetik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, hält solche Angebote für unseriös. Wie diese funktionieren sollen, sei völlig unklar, sagt sie.

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Fußnoten

  1. O’Brien, Margaret: Who has the largest DNA Database?, auf: dataminingdna.com (17.7.2021).
  2. Erlich, Yaniv u.a.: Identity inference of genomic data using long-range familial searches, in: Science, (362)2018, S. 692.
  3. Kling, Daniel u.a.: Investigative genetic genealogy: Current methods, knowledge and practice, in: Forensic Science International: Genetics, (52)2021, S. 2.
  4. Greytak, Ellen M. u.a.: Genetic genealogy for cold case and active investigations, in: Forensic Science International, (299)2019, S. 108.
  5. Weichert, Thilo: AncestryDNA ist in Deutschland. Und wo ist der Datenschutz?, Kiel 2018, S. 17ff.
  6.  Stang, Michael: US-Polizei bedient sich bei der Ahnenforschung, auf: deutschlandfunk.de (15.6.2018).
  7. Rauner, Max: Eine verhängnisvolle Verwandtschaft, auf: zeit.de (10.3.2021).
  8. Fagerholm, Siri Aili u.a.: Pilot: Dna-spår och släktforskning, Linköping 2020, S. 31.
  9. Rauner 2021.
  10. Tillmar, Andreas u.a.: Getting the conclusive lead with investigative genetic genealogy – A successfull case study of a 16 year old double murder in Sweden, in: Forensic Science International: Genetics, (533)2021, S. 1-6.
  11. Forskning & Framsteg (Hg.): När ska polisen få använda släktforskarnas databaser?, in: Forskning & Framsteg, (34)2019; Snaprud, Per: Mördare fångad av släktforskare, auf: fof.se (4.4.2019).
  12. Sprangers, Jan: Myndighet stoppar polisen från att lösa mord med dna-släktforskning, auf: svt.de (11.5.2021).
  13. Brantemo, Axel: Släktforskning för brottsbekämpning utreds, auf: svt.se (18.3.2022).
  14. Bundeskriminalamt (Hg.): 20 Jahre DNA-Analyse-Datei, Pressemitteilung, auf: bka.de (16.4.2018).
  15. Ancestry (Hg.): For generations to come. 2021 Impact Report, Lehi 2022, S. 3.
  16. Federal Bureau of Investigation (Hg.): The FBI’s Combined DNA Index System (CODIS) Hits Major Milestone, auf: fbi.gov (21.5.2021).
  17. Rauner 2021.
  18. Lahrtz, Stephanie: Ermittler sollen äussere Merkmale aus DNA-Spuren herauslesen dürfen, auf: nzz.ch (5.12.2020).
  19. Sommavilla, Fabian: US-Polizeibehörden nutzen zusehends Daten privater DNA-Tests, auf: derstandard.de (30.5.2019).
  20. Langer, Marie-Astrid: Ist das eigene Erbgut noch privat?, auf: nzz.ch (2.7.2019).
  21. Fagerholm 2020, S. 28.
  22. Weichert 2018, S. 27.
  23. Ebd., S. 5.
  24. Ancestry (Hg.): Genealogie im Trend: Laut Ancestry-Studie hat die Hälfte der Generation Z Interesse an eigener Familiengeschichte, auf: ancestry.com (25.2.2021).
  25. Bartram, Isabelle: Genetische Astrologie mit Datenschutzrisiko, in: Gen-ethisches Netzwerk (Hg.): GID, (249)2019, S. 32-33.
  26. Kresta, Edith: „Eindeutige Zuordnung nicht möglich”, auf: taz.de (25.11.2018).
  27. Bartram 2019,S. 32.
  28. Wild, Beate: Gentest für alle, auf: sueddeutsche.de (29.8.2019).

Autor:innen

Geboren 1988 und seit 2019 in der Redaktion bei KATAPULT und KNICKER. Sie hat Kunstgeschichte und Geschichte, mit Schwerpunkt auf den Ostseeraum, in Greifswald studiert.

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