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Kampfdrohnen

Türkei umgeht Beschränkungen für Waffenexporte

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Bilder und Videomaterial belegen, dass die kostengünstig hergestellte Drohne von den türkischen Behörden mittlerweile auch an andere Länder verkauft wurde. Auf der einen Seite verstößt die Türkei somit gegen internationale Handelssperren – etwa gegen ein UN-Waffenembargo, das eine Ausweitung des libyschen Bürgerkriegs verhindern soll. Andererseits kamen seit 2016 bereits zahlreiche Zivilisten durch die Drohne ums Leben. Daher gibt es internationale Kritik an den türkischen Drohnenverkäufen.

US-Beamte behaupten, die Türkei nutze ihren Nato-Status aus, um wichtige Einzelteile zur Fertigung der TB2 von westlichen Herstellern zu kaufen. Das bestätigen auch investigative Recherchen. Ihnen zufolge bezieht die Türkei wichtige Teile aus den USA, Kanada und Europa. Auch Deutschland liefert. Da nämlich viele der Einzelteile von handelsüblichen Geräten stammen – etwa aus HD-Videokameras –, unterliegen sie nicht den strengen behördlichen Prüfungen, die in den USA beim Export militärischer Teile gelten. Auch China und der Iran produzieren Drohnen aus Teilen, die nicht fürs Militär bestimmt sind. Jedoch müssen diese Länder US-Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen umgehen, denen die Türkei nicht unterliegt.

Einige US-Kongressabgeordnete fordern nun eine Aussetzung der Exporte von US-Technologie für die TB2. Auch in Deutschland drängen Teile der Opposition auf einen Exportstopp für wichtige Komponenten der Drohne. Sowohl die Biden-Administration als auch die Bundesregierung haben jedoch bisher keine Maßnahmen ergriffen – anders als beispielsweise Kanada. In den USA werden die kritischen Stimmen außerdem immer leiser. Die TB2 wird nun auch gegen die russischen Streitkräfte in der Ukraine eingesetzt.

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