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Sozialpolitik

Hartz IV geht, die Sanktionen bleiben

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Beziehen Menschen Hartz IV, stehen ihnen laut Regelsatz 155,82 Euro pro Monat für Nahrung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung. Das sind rund fünf Euro pro Tag. Verpassen diese Menschen Termine bei der Arbeitsagentur oder kommen sonstigen Vorgaben der Mitarbeiter nicht nach, kann ihnen die Sozialhilfe um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Pro Tag könnten sie dann noch 1,55 Euro für Essen und Trinken ausgeben. Damit wird es selbst im Discounter knapp. Für einen 500-Gramm-Becher Joghurt zahlt man etwa bei Lidl gerade 49 Cent.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich angesichts dessen 2019 mit der Sanktionspraxis auseinandergesetzt. Ergebnis: Ja, der Staat habe auch mit Blick auf Leistungsempfänger:innen einen Handlungsspielraum. Der ist aber äußerst eng, da Hartz IV ohnehin nur ein Existenzminimum sichern soll. Wird dieses durch Sanktionen noch einmal unterboten, verletzt der Staat damit seine Existenzsicherungspflicht. Das sei nur dann verfassungsgemäß, wenn damit tatsächlich das legitime Ziel erreicht würde – und das bestehe darin, Menschen in Arbeit zu bringen, damit sie ihre Existenz wieder eigenständig sichern können.

Genau diesem Ziel dienen die Sanktionen gegen Bezieher:innen von Hartz IV aber offenbar nicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung. Die Autor:innen befragten über einen Zeitraum von drei Jahren in sechs Onlineuntersuchungen 585 Personen, die von Sanktionen betroffen waren oder Gefahr liefen, sanktioniert zu werden. Die Menschen wurden in zwei Gruppen unterteilt: Einer Gruppe wurden alle auftretenden Sanktionen erstattet, der anderen nicht. Erwartet wurde, dass die Gruppe, denen die Sanktionen erstattet wurde, befreiter leben könnte als die Gruppe, die mit finanziellen Einbußen rechnen musste.

Tatsächlich konnten die Autor:innen über den Befragungszeitraum aber keine nennenswerten Unterschiede zwischen dem Lebensgefühl der Befragten feststellen. Die sanktionsfreie Gruppe sei keineswegs psychisch gefestigter oder motivierter gewesen als ihr Gegenpart. Im Gegenteil, das Hartz-IV-System mitsamt den Sanktionierungsmöglichkeiten löse bei den Betroffenen Stress und Ohnmacht aus. Von zufriedenen Sozialhilfempfänger:innen, wie sie insbesondere von deutschen Boulevardmedien wie Bild immer wieder dargestellt werden, kann folglich keine Rede sein.

350 Euro zum Leben

Als wirksame Unterstützung sehen viele Befragte die Finanzierung von Weiterbildungen und Umschulungen an. Auch ein Gründungsstipendium wird genannt. Hintergrund der letztgenannten Maßnahme ist der Wunsch einiger Befragter, als Selbstständige erwerbstätig zu werden. Aufgrund von Alter, Erwerbsbiografie oder ihres Gesundheitszustandes hielten sie eine zeitnahe Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt für unrealistisch.

2023 soll Hartz IV Geschichte sein. Stattdessen soll ein „Bürgergeld“ kommen. Der Regelsatz soll rund 50 Euro über der aktuellen Grundsicherung liegen. Auch sollen manche Regelungen gelockert werden. So dürfen Bezieher:innen des Bürgergelds künftig ein sogenanntes Schonvermögen von bis zu 60.000 Euro behalten. Dieses gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren als geschützt und muss nicht aufgebraucht werden, bevor Menschen das Bürgergeld beziehen können.

Auch mit Blick auf Weiterbildung und Umschulung wird es Änderungen geben. Stand bislang die Jobvermittlung im Vordergrund, soll künftig von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Aus- oder Weiterbildung sinnvoller ist, als die Annahme jeder beliebigen Arbeit. Zudem soll es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro geben.

Was bleibt, sind die Sanktionen. Lediglich in der „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten dürfen sie nicht verhängt werden. Danach kann gekürzt werden. Heißt: Wenn es schlecht läuft, bleiben den Bezieher:innen noch 350 Euro pro Monat. Auch damit wird es im Discounter knapp werden.

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Footnotes

  1. Supermarktcheck (Hg.): Linessa Magermilch Joghurt mild, auf: supermarktcheck.de (ohne Datum).
  2. Bundesverfassungsgericht (Hg.): Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 5. November 2019, auf: bundesverfassungsgericht.de (5.11.2019).
  3. Tobsch, Veran et al.: Sanktionsfrei - HartzPlus-Studie. Endbericht. Berlin 2022, S. 10, 14.
  4. Ebd., S. 74, 98.
  5. Ebd., S. 98.
  6. Tagesschau (Hg.): Bürgergeld statt Hartz IV - was ist anders?, auf. tagesschau.de (14.9.2022).
  7. Ebd.

Authors


Tobias Müller
geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.

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