Migrationspolitik liegt im Aufgabenbereich und innerhalb der Entscheidungsmacht von Nationalstaaten. Ob sie Vertriebene aufnehmen, die Grenzen dichtmachen oder bereits aufgenommene Flüchtlinge wieder zurückschicken, darüber verfügen vorrangig die obersten Regierungsbehörden der Zielländer. Es gibt aber auch Ausnahmen.
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