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Europaweit hat Lettland den höchsten Anteil Personen in überbelegten Wohnungen mit 41,3 Prozent, dich gefolgt von Rumänien mit 41,0 Prozent. Die Länder mit den geringsten Überbelegungsquoten sind Zypern, Malta, die Niederlande und Irland. Dort sind jeweils weniger als 5 Prozent der Bevölkerung betroffen.
Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:
- Gemeinschaftsraum,
- zweiter Raum bei Ein-Personen-Haushalt
- ein Raum je Paar
- ein Raum je weiterer Person ab 18 Jahren
- ein Raum je zwei Kindern unter 12 Jahren
- ein Raum je zwei Kindern desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren
- ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren unterschiedlichen Geschlechts
Als Räume gelten normale Schlafzimmer, Esszimmer, Wohnzimmer, bewohnbare Keller und Dachböden, Küchen und andere separate Räume, die zum Wohnen genutzt werden oder dazu bestimmt sind. Durchgänge, Terassen, Bäder und Toilettenräume sollten nicht als Räume gezählt werden.

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Autor:innen
Geboren 1994, ist seit 2021 Grafikerin bei KATAPULT. Sie hat visuelle Kommunikation in Graz studiert und ist Illustratorin.