Kinderarmut
Investition in die Zukunft
Veröffentlicht am 23.10.2015
Bis Juli 2015 hatten Eltern von Kleinkindern im Alter zwischen 15 Monaten und 3 Jahren einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuten und nicht in einer Kindertagesstätte (Kita) anmeldeten. Dann wurde das Betreuungsgeld vom ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Die Begründung: Der Zuschuss in Höhe von 150 Euro sei nicht rechtmäßig, denn diese bundesweite Regelung verstoße gegen das Grundgesetz.1 Trotzdem wird das Geld für die Dauer der Bewilligung an jene Familien weiterhin ausgezahlt, die bereits einen positiven Bescheid über ihren Antrag erhalten hatten.