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Lübcke-Prozess

„Diese Sachen“

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2016, Kassel: Ahmed I. wird auf dem Weg zum Zigarettenholen von einem Radfahrer in den Rücken gestochen und lebensgefährlich verletzt. Mutmaßlicher Angreifer? Der Neonazi Stephan Ernst, Täter im Mordfall Walter Lübcke, gestern zu lebenslanger Haft verurteilt.

I. war im Prozess Nebenkläger. Für die Messerattacke wird Ernst nicht verurteilt. Was sagt der vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung zu I.? “Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft und dass Sie mit dieser Sache abschließen können.” “Diese Sache”? Also dass Menschen in Deutschland ohne rechtliche Konsequenzen von Rechtsextremen niedergestochen werden können?

Ernst selbst soll den Ermittlern übrigens berichtet haben, dass er einem Migranten zugerufen habe, man müsse ihm den Hals aufschneiden. Auch ein blutiges Messer wurde nach der Tat bei ihm gefunden. Aber so richtig beweisen könne man halt nichts. Für I. bleibt: “diese Sache” abzuschließen.

Zur Erinnerung (Liste unvollständig):

2000-06 9 Morde und 43 M.versuche (NSU)
2006 No-Go-Areas in Deutschland
2015 Nazis zünden Flüchtlingsheime an
2015 Mordanschlag auf Henriette Reker
2016 9 Morde (Anschlag von München)
2017 Mordanschlag auf A. Hollstein (Liste unvollständig)
2019 Mord an Walter Luebke
2019 2 Morde (Anschlag von Halle)
2020 10 Morde (Anschlag von Hanau)

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Fußnoten

  1. Ramelsberger, Annette: Nur der Hass ist echt, auf: sueddeutsche.de (28.1.2021).
  2. Litschko, Konrad: Die halbe Härte des Rechtsstaates, auf: taz.de (28.1.2021).

Autor:innen

Seit 2019 bei KATAPULT, seit 2020 Onlinechefin. Vor allem für die Berichterstattung über sozialpolitische Themen zuständig.

Geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich Politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.

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