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Organspende

8.000 Nieren benötigt, 2.100 Nieren gespendet

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Aktuell gilt mit der erweiterten Zustimmungslösung die gegenteilige Regelung: Wer Organe spenden möchte, muss sich dazu schriftlich bereit erklären. Hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dazu geäußert, können Angehörige darüber entscheiden. 2012 erweiterte der Bundestag das Gesetz: Krankenkassen sind seit dieser sogenannten Entscheidungslösung dazu verpflichtet, die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren und Organspendeausweise zu verteilen.

Ob eine Person überhaupt für eine Spende infrage kommt, entscheiden letztlich aber auch medizinische Aspekte. Zunächst muss der Hirntod festgestellt werden, bevor ein Krankenhaus den Organspendeprozess einleiten kann. Erst dann stellen Ärzte fest, ob Organe transplantiert werden können. Weil das Zeit kostet, muss das Herz-Kreislauf-System künstlich am Leben gehalten werden, damit die Organe ausreichend Sauerstoff bekommen.

Aktuell warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Doch in der Bundesrepublik erklären sich pro eine Million Menschen nur 11,5 zu einer Entnahme bereit erklärt. Im Jahr 2018 wurden insgesamt fast 4.000 Organe transplantiert, mit etwa 2.100 Operationen am häufigsten davon die Niere. Sie wird am dringendsten benötigt, rund 8.000 Dialysepatienten brauchen eine Transplantation.

Im weltweiten Vergleich liegt Deutschland bei den Spenderzahlen im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Spanien mit 48 Organspendern je einer Million Menschen (2018), in den USA waren es im selben Jahr 33,3 Spender, und selbst Brasilien liegt mit 17 Spendern je einer Million Einwohnern noch vor der Bundesrepublik. Schlechter stehen etwa China mit 3,7 Spendern und Japan mit 0,9 Spendern (2017) da. In Japan sind die Zahlen unter anderem deshalb so niedrig, weil das Land an strengen medizinischen Richtlinien zur Organspende festhält. So dürfen Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren beispielsweise keine Organe entnommen werden.

In Europa ist die Widerspruchslösung, über die der Bundestag diskutiert, weit verbreitet: Sie gilt in 23 Ländern. Nur in Großbritannien, Island, Dänemark, der Schweiz, Litauen und Rumänien gilt die erweiterte Zustimmungslösung. In den Niederlanden soll ab diesem Jahr jeder volljährige Bürger und jede volljährige Bürgerin für eine Organspende infrage kommen.

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Fußnoten

  1. Deutscher Bundestag (Hg.): Abgeordnete führen Orientierungsdebatte zur Organspende, auf: bundestag.de.
  2. Bundesverband Niere (Hg.): Transplantation. Wichtige Informationen für Betroffene, auf: bundesverband-niere.de.
  3. Ebd.
  4. Organspende (Hg.): Die Entscheidungslösung in Deutschland und gesetzliche Regelungen in anderen europäischen Ländern, auf: organspende-info.de.
  5. Ishii, Masami; Hamamoto, Mieko: Bioethics and Organ Transplantation in Japan, in: JMA Policies, (52)2019, S. 289-292.

Autor:innen

Ehemalige Praktikantin bei KATAPULT.

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