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Genozid an den Armeniern

Wann ist ein Völkermord ein Völkermord?

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»Et es wie et es«, sagen die Kölner, es ist wie es ist. Zwischen 1915 und 1916 hat im Osmanischen Reich das »Komitee für Einheit und Fortschritt« der Jungtürken mehrere tausend Armenier umgebracht, das ist eine geschichtliche Tatsache. Trotzdem weigern sich viele der heutigen Türken, dies anzuerkennen, gerade in der Politik.

In Deutschland gibt es einen Paragraphen, welcher die Leugnung oder Verharmlosung einer Handlung unter dem Nationalsozialismus unter Strafe stellt. Natürlich können die Verbrechen der NS-Zeit keinesfalls mit denen der Jungtürken verglichen werden. Beachtlich ist jedoch, dass durch diesen Paragraphen das alleinige Bestreiten einer geschichtlichen Tatsache, eine Lüge also, sanktioniert wird.

In der Türkei hingegen gilt das Leugnen als ein Zeichen besonderer Vaterlandstreue. Hier wird derjenige, der sich öffentlich über die damaligen Tötungen der Armenier kritisch äußert, nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestraft. Einer von ihnen ist der türkische Nobelpreisträger Orhan Pamuk.

Allerdings wird häufig nicht die Tatsache an sich, dass so viele Armenier durch die Jungtürken getötet wurden, in Abrede gestellt. Vielmehr will die türkische Regierung dies nicht als »Völkermord« anerkennen, sondern nennt es lieber »Massaker von 1915« oder »den so genannten Völkermord«.

Nein, nicht jedes (Er-)Morden von Völkern ist ein Völkermord

Hierzu braucht es nach juristischer Definition des Völkermord-Tatbestandes auch ein Handeln in »Vernichtungsabsicht« – ein Tatbestand mit »überschießender Innentendenz«, so wird dies im Strafrecht genannt. Es muss neben der eigentlichen Tat auch die besonders verwerfliche Gesinnung vorliegen, eben diese wird von dem Großteil der Türken bestritten.

Im Nachhinein ist es jedoch schwer, einem Land die Absicht der Vernichtung eines ganzen Volkes nachzuweisen und ihm damit den stigmatisierenden Begriff des Völkermordes anzuheften. Denn der Völkermord gilt als schwerstes strafwürdiges Verbrechen überhaupt.

Auch für viele internationale Gerichte stellt der Nachweis der Vernichtungsabsicht eine Hürde dar, an der die Verurteilung eines Landes wegen Völkermordes oft scheitert. Allerdings – kommt das Ganze nicht einem spitzfindigen Streit um einen juristischen Begriff gleich, der eigentlich nur das enorme Ausmaß und Unrecht der Tat in einem angemessenen Maß beschreiben soll?

Müsste sich nicht die Türkei um der Opfer willen ihrer Geschichte stellen oder ist tatsächlich die Sachlage so ungewiss, die für eine solche Vernichtungsabsicht spricht? Schließlich ist eine Systematik der »Vorbereitung und Durchführung des Vernichtungsprozesses« eindeutig erkennbar. Möglicherweise ließe sich so aus den objektiv geschichtlich gesicherten Tatsachen auf einen subjektiven »Gesamtplan« schließen, die Armenier »als solche« vernichten zu wollen.

Für die Opfer, Überlebenden und Nachkommen jedenfalls kommt das Winden um den Begriff des »Völkermords« der Leugnung der Tat selbst nahe.

Für die Opfer, Überlebenden und Nachkommen jedenfalls kommt das Winden um den Begriff des »Völkermords« der Leugnung der Tat selbst nahe. Ihnen wäre es wichtig, die Anerkennung für das zugefügte Leid zu erfahren, die sie verdienen.

Ein Bekenntnis fördert das Umdenken

In Deutschland stellt das ständige Erinnern und Gedenken der NS-Zeit einen wichtigen Bestandteil der Identität des Landes dar. Das ist neben anderen Gründen auch deshalb erforderlich, damit solche Verbrechen nicht wiederholt werden, um zu mahnen und zu warnen. Allerdings ist die Absicht der Nationalsozialisten, das jüdische Volk gezielt vernichten zu wollen, aufgrund von eindeutigen Dokumenten und Anordnungen unfraglich belegt. Als »Endlösung der Judenfrage« wurde hierbei das Ziel der NS-Führung bezeichnet, alle in Deutschland lebenden Juden zu ermorden.

Der Türkei kann grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden, wie sie sich mit ihrer Geschichte auseinanderzusetzen hat, wie sie in Bezug auf den »Völkermord« an den Armeniern zu verfahren hat. Wie aber sollte sich Deutschland verhalten? Wegen der nicht eindeutig belegten Vernichtungsabsicht ebenfalls »nur« vom »Massaker an den Armeniern« sprechen oder auf juristische Korrektheit verzichten und sich mit den Opfern solidarisieren?

Bis jetzt drückte sich die deutsche Politik vor der Verwendung des Begriffs des »Völkermordes«, bis ihn Bundespräsident Joachim Gauck in einem Gottesdienst im Berliner Dom aussprach, Bundestagspräsident Norbert Lammert folgte ihm.

Indem sich immer mehr Länder mit der Problematik beschäftigen und die Verbrechen an den Armeniern entweder als »Völkermord« anerkennen oder nicht, sich aber bewusst für das eine oder andere entscheiden, desto mehr könnte auch die Türkei dazu gebracht werden, ihr Handeln zu überdenken. Denn der Tod hunderttausender Armenier steht fest. Dieser ist nicht zu bestreiten: »Et es wie et es«.

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Schwerpunkt
Strafrecht

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