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Einbürgerung

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Die volle Staatsbürgerschaft gibt eingewanderten Personen die selben Rechte wie Einheimischen. Sie dürfen zum Beispiel wählen und es kann ihnen nicht mehr mit Abschiebung gedroht werden. Doch um die Staatsbürgerschaft zu erhalten müssen je nach Land verschiedene Anforderungen erfüllt werden.

Übliche Vorgaben sind zum Beispiel Sprachkenntnisse, Absolvieren bestimmter Tests oder Kurse, Nachweise über Einkommen oder Beschäftigung. Wie gut die Sprachkenntnisse oder wie hoch das Einkommen sein muss, unterscheidet sich von Land zu Land. Auch ist in vielen Ländern der Antrag auf Einbürgerung erst nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer möglich. In Deutschland muss eine Person mindestens acht Jahre hier gewohnt haben, bevor eine Einbürgerung möglich ist. In Schweden und Portugal ist das zum Beispiel schon nach fünf Jahren möglich, in Australien nach nur vier Jahren. Unterschiedlich ist auch, ob die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, oder die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist.

Migranten sind eher bereit, sich dauerhaft in ihre neue Heimat zu integrieren und in ihr Leben dort zu investieren, wenn sie sich sicher fühlen. Lange Ausbildungen, Sprachen lernen oder der Aufbau eines eigenen Unternehmens lohnen sich eher, wenn die Zukunft sicher ist.

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Fußnoten

  1. Integrationsbeauftragte der Bundesregierung (Hg.): Wann haben Sie einen Anspruch auf eine Einbürgerung?, auf: integrationsbeauftragte.de (ohne Datum).
  2. Migrant Integration Policy Index (Hg.): Australia, auf: mipex.eu (ohne Datum).

Autor:innen

Seit 2020 als Redakteurin bei KATAPULT vor allem für aktuelle Berichterstattung zuständig. Sie ist ausgebildete Fotografin und studierte Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

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