Wenn Ärzte über das Geschlecht entscheiden
Intersexualität ist ein Tabuthema. Um das zu ändern, klagte eine betroffene Person vor dem Bundesverfassungsgericht. Das fällte daraufhin 2017 ein richtungsweisendes Urteil: Bei der Eintragung des Personenstandes soll neben männlich und weiblich auch eine dritte Option offenstehen. Trotz dieser Entwicklung auf juristischer Ebene ist auf medizinischer Seite keine Veränderung im Umgang mit Intersexualität erkennbar.1 Auch auf EU-Ebene nicht.
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