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Intersexualität

Wenn Ärzte über das Geschlecht entscheiden

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Intersexualität ist ein Tabuthema. Um das zu ändern, klagte eine betroffene Person vor dem Bundesverfassungsgericht. Das fällte daraufhin 2017 ein richtungsweisendes Urteil: Bei der Eintragung des Personenstandes soll neben männlich und weiblich auch eine dritte Option offenstehen. Trotz dieser Entwicklung auf juristischer Ebene ist auf medizinischer Seite keine Veränderung im Umgang mit Intersexualität erkennbar. Auch auf EU-Ebene nicht.

Ein äußerst bekannter Fall des Umgangs mit Intersexualität betrifft die Olympionikin Caster Semenya. Die Mittelstreckenläuferin dominiert zwar ihre Disziplin, sieht sich aber seit Beginn ihrer Karriere dem Vorwurf des unfairen Wettbewerbsvorteils ausgesetzt. Grund dafür ist ihr maskulines Erscheinungsbild. Viele Zuschauer stellten ihr angegebenes Geschlecht infrage. Der Streit um ihre Person führte schließlich zu einem vom Weltleichtathletikverband durchgeführten Geschlechtstest, der bei Semenya einen erhöhten Testosteronspiegel, innenliegende Hoden sowie das Fehlen von Gebärmutter und Eierstöcken diagnostizierte. Es folgte eine noch immer andauernde Debatte um die Sportlerin, die das fehlende Bewusstsein und das hohe Diskriminierungspotential beim Thema Intersexualität deutlich macht.

Kinder werden operiert, weil sie in keine Schublade passen

Der kontroverse Umgang mit Intersexualität ist möglicherweise schon durch seine uneindeutige Begrifflichkeit bedingt. Intersexuelle Menschen können nach biologischen Merkmalen nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden, sind also nicht als klassisch männlich oder weiblich zu definieren. Die Bezeichnung lässt jedoch offen, ob die entsprechenden Personen Merkmale beider Geschlechter besitzen oder aber gar keine.

Mediziner haben sich auf den Begriff »DSD« geeinigt. Dieser stand zunächst als Abkürzung für »Disorders of sex development« (Störungen der Geschlechtsentwicklung), wird aktuell aber oft durch »Differences of sexual development« (Varianten der Geschlechtsentwicklung) ersetzt. Letzteres wurde gewählt, da durch den Austausch des Begriffs »Disorder« weniger die Konnotation von Krankheit mitschwingt und somit das Diskriminierungspotential eingedämmt werden soll.

Durch den dürftigen Forschungsstand kann die tatsächliche Zahl von in Deutschland lebenden Intersexuellen nur schwer genannt werden. Schätzungen reichen von 8.000 bis 120.000 Personen. Studien konzentrieren sich vorwiegend auf die aktuelle medizinische Praxis. Besonderes Augenmerk liegt auf den geschlechtsangleichenden Operationen, die an Kindern durchgeführt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie sprach noch zu Beginn der 2000er Jahre die Empfehlung aus, Kinder, die nicht mit einem eindeutigen Geschlecht geboren werden, einer angleichenden Operation zu unterziehen. Idealerweise sollte dies noch vor dem zweiten Lebensjahr, besser noch innerhalb der ersten sechs Monate passieren. Unterschieden wird zwischen Feminisierungs- und Maskulinisierungsoperationen. Konkrete Eingriffe sind beispielsweise die Konstruktion und Rekonstruktion der Vulva oder auch die plastische Rekonstruktion eines Penis.

Aufgrund ihrer mangelnden Entscheidungsfreiheit in Bezug auf körperliche Eingriffe steht diese Altersgruppe besonders im Fokus. Über Operationen entscheiden hier meist die Eltern der Kinder, nachdem sie durch die Ärzte beraten wurden. Der Deutsche Ethikrat wertet diese Operationen als einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Eine Studie des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen kommt sogar zu der Einschätzung, dass die Eingriffe oftmals keine medizinische Notwendigkeit besitzen, sondern als Maßnahme zur Prävention vor gesellschaftlicher Diskriminierung legitimiert werden. Trotz dieser Einwände und einer 2016 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland veröffentlichten neuen Leitlinie, die dazu auffordert, das tradierte Bild einer binären Geschlechtsidentität zu überdenken, zeigen sich keine Veränderungen im medizinischen Umgang.

Politik macht Fortschritte, Medizin hängt hinterher

Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum hat sich hierzu mit Krankenhausdaten des Statistischen Bundesamts im Zeitraum von 2005 bis 2016 beschäftigt. Untersuchungsgegenstand waren Kinder im Alter von null bis neun Jahren. Im Fokus stand zunächst die Zahl der Diagnosefälle von Intersexualität. Diese schwankte zwar erkennbar, jedoch wurde keine Tendenz bei Zu- oder Abnahmen deutlich. So lag die Zahl der Diagnosen im Jahr 2005 bei 8.830 Fällen, 2010 bei 9.728, 2013 bei 8.919 Fällen und 2016 bei 9.834.

Vergleichend dazu führt die Studie die entsprechende Anzahl an geschlechtsangleichenden Operationen auf. Auch hier sind die Werte schwankend und keinem klaren Trend unterworfen. Die Häufigkeit der durchgeführten Operationen bewegt sich seit Beginn des Untersuchungszeitraums auf einem relativ konstanten Wert von rund 21 Prozent der Diagnosefälle.

Anders als auf medizinischer Seite ist auf politischer Ebene ein Fortschritt erkennbar. Seit Einführung des Personenstandsregisters im Jahre 1876 muss in Deutschland das Geschlecht eines Neugeborenen innerhalb einer Woche nach Geburt vermerkt werden. Zur Wahl standen bis vor Kurzem »männlich« oder »weiblich«. Mit einer ersten Änderung im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, diese Zuordnung einfach offenzulassen.

Kritisiert wurde die Neuerung vor allem deshalb, weil sie nicht dazu gedient habe, Intersexualität sichtbar zu machen: Betroffenen sei durch das Nichteintragen eher das Geschlecht abgesprochen worden. Schließlich wurde das Gesetz 2017 dahingehend geändert, dass durch den Begriff »divers« eine »positive Geschlechtseintragung« vorgenommen werden kann. Die Reform trat Ende 2018 in Kraft.

In Europa schützen nur Portugal und Malta Kinder vor geschlechtsangleichenden Operationen

Einschränkungen für die Anerkennung von Intersexualität bestehen auch in anderen Ländern der EU. Außer in Deutschland ist die Eintragung eines dritten Geschlechts bisher nur in Großbritannien, Lettland, Portugal und Malta möglich. Alle anderen EU-Staaten verlangen weiterhin die Wahl zwischen männlich und weiblich.

Eine Übersicht über die Häufigkeit geschlechtsangleichender Operationen bei intersexuellen Kindern für alle EU-Länder existiert nicht. Bekannt ist hingegen, dass solche Eingriffe in 21 EU-Staaten gängige Praxis und in acht Ländern sogar allein mit dem Einverständnis eines gesetzlichen Vormunds durchführbar sind. Die meisten EU-Staaten setzen die Zustimmung des Patienten voraus, allerdings erst ab einem bestimmten Alter.

Die einzigen Ausnahmen in der EU stellen Malta und Portugal dar. Hier sind Operationen, die ohne Zustimmung des Kindes vollzogen werden, unter Strafe gestellt. Somit gibt es in der EU nur zwei Staaten, die intersexuelle Kinder rechtlich vor Diskriminierung und Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte schützen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwar darauf verständigt, geschlechtsangleichende Operationen bei fehlender medizinischer Notwendigkeit zu verbieten, wann ein entsprechendes Gesetz dazu beschlossen wird, ist allerdings unklar.

Ebenso fragwürdig ist die Umsetzung einer kürzlich verabschiedeten Resolution des EU-Parlaments. Die Mitgliedstaaten werden dazu aufgerufen, die gängigen Operationen zur Geschlechtsangleichung bei intersexuellen Kindern zu verbieten und die Geschlechtseintragung flexibler zu gestalten, um den Persönlichkeitsrechten von Intersexuellen mehr Raum zu gewähren. Dass es sich hierbei um einen Vorschlag und keine bindende Maßnahme handelt, macht deutlich, dass das Thema Intersexualität bis jetzt sehr zurückhaltend angegangen wird. Es besteht noch viel Handlungsbedarf in Bezug auf die Rechte und die Akzeptanz von Betroffenen.

Begriffe: Intersexualität vs. Transsexualität

Begriffe wie Zwitter oder Hermaphrodit werden oft im gleichen Atemzug genannt, gelten aber als veraltet und wurden aufgrund ihrer negativen Konnotation und ihres hohen Diskriminierungspotentials durch die Bezeichnung Intersexualität ausgetauscht.

Von Transsexualität unterscheidet sich Intersexualität insofern, als dass bei Ersterer zwar ein biologisch eindeutiges Geschlecht vorliegt, allerdings aus psychologischer Sicht der Wunsch besteht, dem jeweils anderen Geschlecht anzugehören. In beiden Fällen sind oft medizinische Eingriffe die Folge. Dem Begriff Intersexualität weitestgehend ablehnend gegenüber stehen Personen mit der Diagnose Adrenogenitales Syndrom (AGS). AGS bezeichnet den Zustand von Personen, die zwar genetisch als weiblich einzuordnen sind, aufgrund hormonellen Ungleichgewichts aber von einer »Vermännlichung« der äußeren Geschlechtsorgane betroffen sind.

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Fußnoten

  1. Vgl. Warnecke, Tilmann: Das dritte Geschlecht soll »weiteres« heißen, auf: tagesspiegel.de (11.06.2018).
  2. Vgl. Rilke, Lukas: Eine Klasse für sich, auf: spiegel.de (19.08.2016).
  3. Vgl. Wunder, Michael: Intersexualität: Leben zwischen den Geschlechtern, auf: bpb.de (08.05.2012).
  4. Vgl. Kühne, Anja: Chirurgisch feminisiert oder maskulinisiert, auf: tagesspiegel.de (04.01.2017).
  5. Vgl. Hoenes, Josch; Januschke, Eugen; Klöppel, Ulrike: Häufigkeit normangleichender Operationen »uneindeutiger« Genitalien im Kindesalter, Bochum, 2019, S. 3.
  6. Vgl. Klöppel, Ulrike: Zur Aktualität kosmetischer Operationen »uneindeutiger« Genitalien im Kindesalter. Berlin, 2016, S. 6-8.
  7. Vgl. Deutscher Ethikrat (Hg.): Intersexualität. Stellungnahme, Berlin 2012, S. 174.
  8. Vgl. Klöppel 2016, S. 1.
  9. Vgl. Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.; Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V.; Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie e.V. (Hg.): S2k-Leitlinie. Varianten der Geschlechtsentwicklung, Berlin 2016, S. 4.
  10. Vgl. Hoenes/Januschke/Klöppel 2019, S. 19.
  11. Vgl. Deutscher Ethikrat 2012, S. 123.
  12. Vgl. Busch, Ines u.a.: Intersexuelle Menschen in der Gesellschaft, Bremen 2017.
  13. Vgl. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hg.): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben, Berlin 2017.
  14. Vgl. European Union Agency for Fundamental Rights: The fundamental rights situation of intersex people, Wien 2015. (FRA Focus)
  15. Vgl. Zucker, Lou: EU-Parlament will Operationen an intersexuellen Kindern verbieten, auf: neues-­deutschland.de (15.02.2019).

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