Elektronische Fußfessel
Was tun gegen Kriminalität? (1)
Veröffentlicht am 08.05.2017
Hierbei soll eine bereits bestehende gesetzliche Regelung ausgeweitet werden: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), die mit einem GPS-Sender den genauen Standort des Trägers übermittelt. Bislang kann sie angeordnet werden, wenn eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe abgesessen oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung1 erledigt wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass der Träger weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird.