Elektronische Fußfessel

Was tun gegen Kriminalität? (1)

Anis Amri war bereits vor dem Berliner Attentat polizeibekannt und als Gefährder eingestuft. Deshalb wird darüber debattiert, ob die Tat hätte verhindert werden können. Unter anderem wurde vorgeschlagen, Gefährder künftig mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Der Vorschlag ist mittlerweile ein Gesetzentwurf.

von
Ella Daum
Ella Daum
Veröffentlicht am 08.05.2017
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Hierbei soll eine bereits bestehende gesetzliche Regelung ausgeweitet werden: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ), die mit einem GPS-Sender den genauen Standort des Trägers übermittelt. Bislang kann sie angeordnet werden, wenn eine mindestens dreijährige Freiheitsstrafe abgesessen oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung1 erledigt wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass der Träger weiterhin als gefährlich eingeschätzt wird.

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