Zusatzbeitrag
Was lange währt, wird abgeschafft
Veröffentlicht am 06.08.2015
Seit dem 1. Januar 2015 existiert in Deutschland der neue Zusatzbeitrag. Damit gibt es zwei verschiedene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: den (altbekannten) allgemeinen Beitragssatz und den (neuen) Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte getragen. Der Zusatzbeitrag muss vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden.