Was lange währt, wird abgeschafft
Seit dem 1. Januar 2015 existiert in Deutschland der neue Zusatzbeitrag. Damit gibt es zwei verschiedene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: den (altbekannten) allgemeinen Beitragssatz und den (neuen) Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte getragen. Der Zusatzbeitrag muss vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden.
SOLI
alle Artikel und Karten im Wiki
alle Magazine online und gedruckt
Spiele und Kommentare
Du unterstützt Leute, die sich kein Abo leisten können
BASIS
alle Artikel und Karten im Wiki
alle Magazine online und gedruckt
Spiele und Kommentare
Du unterstützt Leute, die sich kein Abo leisten können
6 €
/Monatalle Artikel und Karten im Wiki
alle Magazine online und gedruckt
Spiele und Kommentare
Du unterstützt Leute, die sich kein Abo leisten können