Zusatzbeitrag

Was lange währt, wird abgeschafft

Der Arbeitnehmer finanziert künftig alle Kostensteigerungen des Gesundheitssystems alleine. Ein Kommentar zum Zusatzbeitrag

von
Sebastian Blatzheim
Sebastian Blatzheim
Veröffentlicht am 06.08.2015
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Seit dem 1. Januar 2015 existiert in Deutschland der neue Zusatzbeitrag. Damit gibt es zwei verschiedene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: den (altbekannten) allgemeinen Beitragssatz und den (neuen) Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte getragen. Der Zusatzbeitrag muss vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden.

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