Ungläubige zahlen auch
Seit über 200 Jahren gibt der Staat den Kirchen Geld. 2021 zahlte Deutschland rund 590 Millionen Euro aus Steuergeldern an die beiden großen christlichen Kirchen.1 Dabei geht es nicht um Kirchensteuer, die nur Kirchenangehörige zahlen, sondern um zusätzliche Staatsleistungen. Die gibt es, weil 1803 Ländereien den Kirchen weggenommen und an einige Fürsten gegeben wurden. Als Ausgleich zahlte der Staat zum Beispiel die Gehälter von Geistlichen und den Unterhalt von Kirchengebäuden. Schon seit über 100 Jahren steht fest, dass dieses Modell abgelöst werden soll. Zuerst wurde dieses Vorhaben 1919 in der Verfassung der Weimarer Republik formuliert und später in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen.2 Doch passiert ist seitdem nichts. Noch heute zahlen 14 Bundesländer jährlich Unterhalt an die Kirchen.