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Maskenaffäre

Total legal verdient

Von und

Zwar dürften sie als Abgeordnete keine Leistungen annehmen, die ihr Verhalten im Parlament oder in Ausschüssen beeinflusst. Bezahlungen für außerparlamentarische Tätigkeiten seien aber erlaubt, auch wenn dafür Kontakte genutzt würden, die durch das Mandat entstanden sind.

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Fußnoten

  1. Bundesgerichtshof (Hg.): BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre, Nr. 107/2022, auf: bundesgerichtshof.de (12.7.2022).

Autor:innen

Seit 2020 als Redakteurin bei KATAPULT vor allem für aktuelle Berichterstattung zuständig. Sie ist ausgebildete Fotografin und studierte Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Geboren 1994, ist seit 2021 Grafikerin bei KATAPULT. Sie hat visuelle Kommunikation in Graz studiert und ist Illustratorin.

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