Maskenaffäre
Total legal verdient
Veröffentlicht am 13.07.2022
Zwar dürften sie als Abgeordnete keine Leistungen annehmen, die ihr Verhalten im Parlament oder in Ausschüssen beeinflusst. Bezahlungen für außerparlamentarische Tätigkeiten seien aber erlaubt, auch wenn dafür Kontakte genutzt würden, die durch das Mandat entstanden sind.1