NSU

Sturm, Stahl und Heer

Seit über 200 Verhandlungstagen wird versucht, die Mittäterschaft von Beate Zschäpe an den Straftaten des NSU zu beweisen. Gericht und Verteidiger müssen trotz Zschäpes Verhalten zäh bleiben. Ein Kommentar.

von
Ella Daum
Ella Daum
Veröffentlicht am 28.08.2015
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Im Mai 2013 begann am Oberlandesgericht in München der Prozess um die terroristische Vereinigung des »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU). Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Sie muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, neun hiervon an Bürgern mit einer Zuwanderungsgeschichte, verantworten.1 Die anderen Mitglieder des NSU, mit denen Zschäpe die ihr vorgeworfenen Taten gemeinschaftlich begangen haben soll, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, begingen im November 2011 Selbstmord.

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