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Homosexualität in der Bundeswehr

Stellen frei im Hort der Männlichkeit

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Oberleutnant Winfried Stecher wollte 1998 weder seine Kündigung durch die Bundeswehr hinnehmen, noch den Grund dafür: dass er auf Männer steht. Seine Beschwerde gegen die Kündigung ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Sie führte zur Streichung einer Dienstvorschrift, die es verbot, homosexuelle Männer zu befördern. Also alles in Ordnung? Nein, die Aufarbeitung des Umgangs der Bundeswehr mit Menschen, die sich als schwul, lesbisch, trans-, bi-, intersexuell und divers definieren, fängt gerade erst an.

»Diskriminierung in der Bundeswehr gab es doch gar nicht – denn es war doch alles geregelt und richterlich bestätigt.« Dieser Satz kam von einem Stabsoffizier, als er im Januar 2017 zum ersten Mal von der Studie zur Aufarbeitung der Geschichte homosexueller männlicher Soldaten in der Bundeswehr hörte. Die Studie wurde vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften im September 2020 veröffentlicht. Oberstleutnant Klaus Storkmann arbeitete drei Jahre daran. Er macht von Anfang an klar, dass es nicht wichtig sei, herauszufinden, ob die Bundeswehr Homosexuelle diskriminiert habe – denn das stehe außer Frage. Es gehe ihm vielmehr um das Wie. Dieses Wie beantwortet er vor allem mithilfe der persönlichen Geschichten von mehr als 60 Zeitzeuginnen. Seine Studie »Tabu und Toleranz« arbeitet auf über 350 Seiten auf, wie die Bundeswehr zwischen 1955 und 2000 Soldatinnen zur Geheimhaltung ihrer Sexualität veranlasst, sie versetzt, entlassen oder gar nicht erst eingestellt hat.

Diskriminierung per Dienstvorschrift

In einem Punkt hat der Stabsoffizier jedoch recht. Es gab Normen in der Bundeswehr, die Diskriminierung ermöglichten, und das völlig legal. Von 1984 bis 2000 existierte eine Dienstvorschrift für Soldat*innen der Bundeswehr, in der festgelegt war, dass Homosexuelle nicht mit einer Beförderung rechnen können. Wer bereits als Führungskraft arbeitete, konnte davon ausgehen, diese Position wieder zu verlieren. Und es gab für jene, die »auffielen«, weitere Sanktionen, etwa Gehaltskürzungen. Ein neues Gesetz soll jetzt alle Urteile aufheben und Betroffene finanziell entschädigen. Für den Zeitraum von 1981 bis 1991 gibt das Bundesverteidigungsministerium neun Entlassungen, acht Beförderungsverbote und zwei Gehaltskürzungen an. Das Problem bei der Erforschung solcher Fälle: Gerichtsentscheidungen gingen zwar in die Personalakten ein, diese wurden bis heute aber nur spärlich gesichtet. Der Aufwand sei schlicht zu groß, so Storkmann. Die Bundeswehr rechnet mit 1.000 Personen, denen eine Entschädigung von jeweils 3.000 Euro zusteht.

Der Schwulen- und Lesbenverein Deutschland und QueerBw, die Interessenvertretung queerer Angehöriger der Bundeswehr, begrüßen den Gesetzentwurf. Aber sie kritisieren ihn auch. Es müssten auch Soldat*innen, die ab dem Jahr 2000 diskriminiert wurden, entschädigt werden. Und: Die Entschädigungssumme sei viel zu niedrig. Sie dürfe nicht nur symbolisch sein. Wer entlassen wurde, dessen Karriere war nicht nur beendet, sondern verlor auch seine Rentenansprüche. Das Bundesverteidigungsministerium entgegnet diesen Vorwürfen auf Anfrage, dass die pauschalen Entschädigungen bewusst gewählt worden seien. Damit sei eine niedrige Nachweispflicht möglich, es reiche, wenn Betroffene ihre Diskriminierung glaubhaft machen könnten, auch ohne stichhaltige Beweise zu liefern. Eine weitere Forderung von QueerBw ist, Personen zu rehabilitieren, die wegen ihrer Homosexualität ausgemustert wurden. Das war bis 1979 der Fall. Diese Personen zu rehabilitieren oder gar zu entschädigen, werde nicht in Betracht gezogen, antwortet das Bundesverteidigungsministerium auf KATAPULT-Anfrage. Eine genauere Erklärung gibt das Ministerium nicht.

Etwa 21.000 Dienststellen unbesetzt

Die Streitkräfte sind bemüht, sich für Menschen zu öffnen, die sich als schwul, lesbisch, trans-, bi-, intersexuell oder divers bezeichnen. »Vielfalt ist unsere Stärke«, steht auf der Website der Bundeswehr. Transidentität oder Homosexualität stellten kein Tabu mehr dar, behauptete erst vor zwei Jahren Merith Niehuss, die Präsidentin der Universität der Bundeswehr in München. Andere »Horte der Männlichkeit«, wie etwa die Kirche oder der Spitzensport, würden sich den Themen der Vielfalt nicht so konsequent stellen. Das entspreche überhaupt nicht der Realität, widersprach der Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr. Es erzeuge ein falsches Bild, die Truppe dermaßen übertrieben zu loben, massive Aufklärungsarbeit sei weiterhin notwendig. Denn Homosexualität sei auch heute noch ein Problem. Zudem liege es immer noch meist an den LSBTI-Personen selbst, Themen rund um Vielfalt anzusprechen und durchzusetzen. Auch die Studie von Storkmann beleuchtet den Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität nur bis zum Jahr 2000. Dass die Änderung der Dienstvorschrift jegliche Diskriminierung innerhalb der Armee beseitigt hat, ist nicht anzunehmen. An einigen Standorten ist die Toleranz gegenüber LSBTI-Personen größer als an anderen. Eine aktuelle Umfrage, wie der Umgang miteinander innerhalb der Truppe derzeit ist, gibt es nicht.

Die Bundeswehr ist seit 2017 eine Berufs­armee und muss sich daher wie jedes andere Unternehmen um Arbeitskräfte bemühen. Die Zahl der Bewerberinnen ist 2019 gegenüber dem Vorjahr zwar um knapp 1.000 auf 53.100 gestiegen, trotzdem fehlt der Bundeswehr laut eigenen Aussagen Personal. Ende 2019 waren etwa 21.000 Dienststellen bei Offizieren und Unteroffizieren unbesetzt. Bei der Einstellung gilt natürlich, dass es Arbeitgeberinnen prinzipiell nicht zu interessieren hat, welche sexuelle Orientierung die einzustellende Person hat. Aber die Bundeswehr war lange Zeit nur männlich besetzt und auch das Selbstbild von Disziplin, Kameradschaft und Drill wurde – und wird teilweise bis heute – mit typisch männlichen Rollenbildern in Verbindung gebracht. Die Aufgabe, für alle Menschen ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen, ist für sie schwerer. Um die Vielfalt innerhalb der Truppe zu stärken, brauche es mehr Schulungen und Aufklärung für Soldatinnen. »Und zwar verpflichtend und nicht freiwillig, denn da trifft man sowieso nur jene, die sich für das Thema interessieren«, meint Sven Bäring von QueerBw. Täglich rufe eine Person bei ihm in der Bundeszentrale an. Darunter seien Führungskräfte, die sich Rat holen, oder eben Betroffene, die sich diskriminiert fühlen. Dazu kämen noch drei bis vier Mails pro Tag. Es brauche mehr Vorbildwirkung in der Bundeswehr, etwa wenn mehr Soldatinnen offen zu ihrer Homosexualität stehen würden, sagt Bäring. Bestenfalls sogar Vorgesetzte. Denn von den rund 200 Generälen, die derzeit die obersten Posten in der Bundeswehr besetzen, sei niemand offen homosexuell. Bäring rechnet vor: »Geht man von einer Schätzung von etwa sieben Prozent Homosexuellen in der Gesellschaft aus, dann müssten 14 der 200 Generäle schwul oder lesbisch sein.«

Auch für transgender Personen möchte sich die Bundeswehr öffnen. Vor wenigen Jahren ging die Geschichte von Anastasia Biefang durch die Medien: Sie outete sich 2015 als transgender und war damit die erste Kommandeurin der deutschen Bundeswehr, die öffentlich zu ihrer Transsexualität stand. Geht man von einem geschätzten Bevölkerungsanteil von 0,5 Prozent aus, müssten 1.300 Soldat*innen der Bundeswehr transgender und die meisten davon ungeoutet sein. Biefang berichtet von großer Unterstützung durch ihre Vorgesetzten, aber auch davon, dass es viele Jahre gebraucht habe, bis sie ihr Outing gewagt habe. Ein Offizier habe die gefühlte Omnipräsenz von transgeschlechtlichen Menschen in der Bundeswehr beanstandet, so steht es im aktuellen Wehrbericht. Die Schlussfolgerung: Es gelinge der Bundeswehr noch nicht, »alle Angehörigen der Streitkräfte für Vielfalt in den eigenen Reihen zu gewinnen«.

Die Niederlande waren 1974 das erste Land weltweit, das Homosexuellen uneingeschränkten Zugang zum Militär gewährte. In Europa ist es mittlerweile in fast allen Armeen möglich, offen homosexuell zu sein. Eine Studie versuchte die Situation im Militär weltweit zu vergleichen. Wie divers eine Armee ist, hängt aber davon ab, wie liberal die Gesetze für LSBTI-Personen in einem Land generell sind. Ein einfaches Ranking der Länder ist deshalb nicht machbar. Und: Armeen hängen in puncto Gleichstellung der grundsätzlichen Lage von LSBTI-Menschen in einem Land meist noch hinterher. Ein Beispiel sind die USA. Erst 2010 wurden alle Dienstbeschränkungen für homo- oder bisexuelle Personen im US-Militär aufgehoben. US-Präsident Joe Biden öffnete kurz nach seiner Amtseinführung transgender Personen den Zugang zum US-Militär.

Pauschale Entschädigung: 3.000 Euro

Diskriminierung von Homosexualität (und generell LSBTI*-Personen) ist kein Problem der Bundeswehr allein. Als diese nach dem Zweiten Weltkrieg neu gegründet wurde, hielt noch fast die Hälfte der Deutschen Homosexualität für »ein Laster«. Die Weltgesundheitsorganisation listete Homosexualität sogar bis 1992 als Krankheit. Und bis 1994 gab es im deutschen Strafgesetzbuch den Paragraphen 175. Er stellte homosexuelle Handlungen bis 1969 gänzlich, später mit Personen unter 18 Jahren unter Strafe. 1990 saßen deswegen noch zehn Personen in Haft. Erst vor knapp vier Jahren verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das allen Personen, die nach Paragraph 175 verurteilt wurden, eine Entschädigung zuspricht. Das Bundesjustizministerium antwortete auf KATAPULT-Anfrage, dass seit 2017 bereits 178 Anträge eingegangen seien. Davon wurden 144 bewilligt und den Betroffenen insgesamt 676.500 Euro ausbezahlt. Die Entschädigung betrug pauschal 3.000 Euro zuzüglich 1.500 Euro für jedes Jahr, das Betroffene in Haft verbracht hatten.

Die gesellschaftliche Akzeptanz und rechtliche Gleichstellung von LSBTI-Menschen hat sich in Deutschland in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Weltweit gesehen ist sie hoch, verglichen mit westeuropäischen Staaten im Mittelfeld. Trotz der Fortschritte erleben LSBTI-Menschen immer noch Ablehnung und Diskriminierung. Eine Umfrage zeigt, dass sich 30 Prozent homosexueller Personen in Deutschland nicht trauen, sich am Arbeitsplatz zu outen. Der EU-Durchschnitt liegt bei 26 Prozent. 21 Prozent der LSBTI-Menschen in der Europäischen Union fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Sexualität diskriminiert. Jeder Zehnte spürt Ablehnung von potenziellen Arbeitgeberinnen bei der Jobsuche. Es zeigt sich auch: Wenn Diskriminierung stattfindet, dann am ehesten am Arbeitsplatz, wesentlich seltener etwa bei der Wohnungssuche. Eindeutig ist auch die Berufswahl: Überdurchschnittlich viele LSBTI-Menschen arbeiten im Gesundheits- und Sozialbereich, unterdurchschnittlich wenige in Land- und Forstwirtschaft oder im Baugewerbe. Ein Grund dafür ist, dass LSBTI-Personen Berufe wählen, in denen sie eine höhere Akzeptanz für LSBTI-Menschen annehmen. 90 Prozent der Vorfälle von Diskriminierung werden nicht gemeldet – weder an Führungskräfte, die Polizei, noch an Organisationen der LSBTI*-Community.

Noch ein Ziel: rechte Strukturen aufdecken

Wie der Prozess um Winfried Stechers Entlassung ausging? Er konnte in der Bundeswehr bleiben. Viele Soldat*innen machten sich im Jahr 2000 für ihren damaligen Vorgesetzten stark. Sie sammelten Unterschriften und Unterstützungserklärungen. Sogar jener Vorgesetzte, der ihn damals gemeldet hatte, sprach sich für die Nicht­entlassung Stechers aus.

Viele Soldatinnen waren den Vorschriften der Bundeswehr damals weit voraus. Auch heute kommt es noch auf die einzelnen Truppenteile an und darauf, welche Einstellungen die Führung vorlebt. Es hängt von ihnen ab, wie offen Menschen in der Bundeswehr mit ihrer Sexualität umgehen können. Die Richtung, die die Bundeswehr einschlägt, ist begrüßenswert, aber es gibt noch einiges zu tun. Voll und ganz beschäftigt mit Aufklärungsarbeit und Aufarbeitung, steht die Bundeswehr vor einer weiteren großen Aufgabe: rechte Strukturen in der Armee aufzudecken. Laut einem Bericht des Bundestages gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass es rechte Netzwerke und Verbindungen sowohl im Militärischen Nachrichtendienst, in der Polizei und den Sicherheitsbehörden des Bundes als auch unter Soldatinnen der Bundeswehr gibt. Diesen gilt es nachzugehen. Das Parlament hätte den ausführlichen Bericht dazu gern bis 2023.

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Fußnoten

  1. Storkmann, Klaus: Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende, Potsdam 2020, Preprint, S. 197-201; Telefonat mit Klaus Storkmann am 4.2.2021.
  2. Storkmann 2020, S. 8ff.
  3. Ebd., S. 10ff.
  4. Kather, Timo: Kabinett ebnet Weg für Rehabilitierung homosexueller Soldaten, auf: bmvg.de (25.11.2020).
  5. Storkmann 2020, S. 9.
  6. Lesben- und Schwulenverband (Hg.): Homo- und bisexuelle Soldaten zügig rehabilitieren und würdig entschädigen, auf: lsvd.de (17.9.2020).
  7. Mail von Christina Routsi, Sprecherin des Verteidigungsministeriums, vom 8.2.2021.
  8. Bundeswehr (Hg.): Der Mensch im Fokus, auf: bundeswehr.de.
  9. Schindler, Frederik: LSBT-Verein beklagt Diskriminierung, auf: taz.de (21.12.2018).
  10. Lesbisch, schwul, bi-, trans-, intersexuell und jene, die sich als divers bezeichnen. Anmerkung der Red.: Die Schreibweisen sind unterschiedlich. LSBTI kommt vom englischen Ausdruck LGBT (lesbian, gay, bi, trans). Dieser wurde um I für Intersexual und für divers erweitert.
  11. Clarke, Kevin: Offizielle Outing-Tage? Streit um Diversity bei der Bundeswehr, auf: mannschaft.com (22.12.2018).
  12. Vates, Daniela: Von der Leyen stellt sich hinter Homosexuelle, auf: fr.de (31.1.2017).
  13. Deutscher Bundestag (Hg.): Wehrbeauftragte: Es darf keinen Generalverdacht der Bundeswehr geben, auf: bundestag.de (19.6.2020).
  14. Telefonat mit Sven Bäring, QueerBw, am 3.2.2021.
  15. König, Andreas; Nowak, Michel: Als Mensch, der ich bin, auf: tagesschau.de (28.10.2020).
  16. Deutscher Bundestag (Hg.): Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten. Jahresbericht 2019, S. 65.
  17. Polchar, Joshua u.a.: LGBT Military Personnel, Den Haag 2014, S. 56.
  18. Dunham, Will: Obama hails US-military restrictions on gays, auf: reuters.com (20.9.2011).
  19. Ali, Idrees u.a.: Biden overturns Trump ban on transgender people serving in U.S. military, auf: reuters.com (25.1.2021).
  20. Könne, Christian: Homosexuelle und die Bundesrepublik Deutschland. Gleichberechtigte Menschen?, auf: bpb.de (7.9.2018).
  21. Deutscher Bundestag (Hg.): Drucksache 12/3036, Antwort auf die Kleine Anfrage 12/2928, Bonn 1992, S. 2.
  22. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hg.): Strafrechtliche Rehabilitierung und Entschädigung von Betroffenen des Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen, auf: bmjv.de.
  23. Mail von Maximilian Kall, Pressesprecher Bundesjustizministerium, vom 8.2.2021.
  24. Flores, Andres J.: Social Acceptance of LGBT people in 174 countries, Los Angeles 2019, S. 30.
  25. European Union Agency for Fundamental Rights (Hg.): A long way to go for LGBT equality, 2020, S. 31ff.
  26. De Vries, Lisa u.a.: LGBTIQ*-Menschen am Arbeitsmarkt: hoch gebildet und oftmals diskriminiert, Berlin 2020, S. 622f. (DIW Wochenbericht 36, 2020).
  27. Lesben- und Schwulenverband (Hg.): Diskriminierungserfahrungen von LSBTI in Deutschland, auf: lsvd.de.
  28. Deutscher Bundestag (Hg.): Drucksache 19/25180, Unterrichtung durch das parlamentarische Kontrollgremium, Berlin 2020, S. 10.

Autor:innen

Ehemalige Redakteurin bei KATAPULT. Hat Journalismus und Kommunikation in Wien und Amsterdam studiert. Themenschwerpunkte sind Gesellschaftspolitik und feministische Themen. Macht auch Podcasts.

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