Staat sucht Asylbewerber
Der unbefriedigende Status-Quo: Die Verteilung von Asylsuchenden erfolgt in der EU theoretisch nach dem sogenannten Dublin-System. Dieses sieht vor, dass das Land für eine asylsuchende Person zuständig ist, in welches die Person zuerst einreist. Wenn eine asylsuchende Person beispielsweise die EU in Italien erstmalig betritt und später in den Niederlanden aufgegriffen wird, kann sie von dort nach Italien rücküberstellt1 werden. Dieser Prozess ist unabhängig von der Frage, ob die Person ein Recht hat, in der EU zu bleiben. Es geht zunächst nur um die Frage, welches Land das Asylverfahren durchführen soll.2
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