Schweiz
Schmecken lassen!
Zwar ist es in Deutschland und Österreich nicht verboten, Hunde- und Katzenfleisch zu essen. Es besteht jedoch ein Schlacht- und Einfuhrverbot. Das macht es quasi unmöglich, legal an einen Katzensnack zu kommen. In der Schweiz hingegen dürfen Hunde und Katzen zum privaten Verzehr geschlachtet werden. Vorsicht ist jedoch geboten: Wer jemanden von außerhalb des eigenen Haushaltes zu gegrilltem Hund einlädt, macht sich strafbar.
Veröffentlicht am 10.05.2021