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Gewaltenteilung

Politische Justiz

Die Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch verhindern. Bei der Strafverfolgung möchte die deutsche Politik die Entscheidungsgewalt jedoch nicht abgeben und hat im europäischen Vergleich Nachholbedarf. Ein Kommentar

vonSebastian Blatzheim
Veröffentlicht am 13.08.2015
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Die Affäre um netzpolitik.org hat die fehlende Trennung zwischen Exekutive und Judikative – vollziehende und rechtssprechende Gewalt – offenbart. Justizminister Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Harald Range ausgetauscht und politisch alles unbeschadet überstanden.

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