Datenschutz
Passiv und gläsern
Veröffentlicht am 04.11.2015
Der Europäische Gerichtshof hat die Vereinbarung zwischen der EU und den USA zum Datentransfer für ungültig erklärt. Hintergrund des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens ist, dass in den USA keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz existieren, die dem europäischen Standard entsprechen. Dennoch wurde vereinbart, dass die Übermittlung personenbezogener Daten trotz dieser »Systemunterschiede« stattfinden darf, wenn sich die USA zur Einhaltung bestimmter Prinzipien und Richtlinien verpflichtet.1Die dort ansässigen Unternehmen haben so weiterhin Zugriff auf persönliche Daten europäischer Nutzer.2