Istanbul-Konvention
Nur Island erfüllt Europarat-Auflagen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt
Veröffentlicht am 23.09.2020
Sexualisierte oder häusliche Gewalt ist besonders traumatisch und umfasst viele Handlungen, von sexuellem Missbrauch über Cybergewalt bis Sexhandel. Spezifischer versteht man darunter jegliche Form von versuchtem oder erfolgtem sexuellen Kontakt mit einer anderen Personen ohne deren Einwilligung. Eingeschlossen sind außerdem Fälle von sogenanntem “Nicht-Kontakt” wie zum Beispiel Stalking.1