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Internationale Strafverfolgung

Nürnberger Prozesse für IS-Kämpfer

Der »Islamische Staat« ist besiegt. Die irakische Justiz ist mit der Aufarbeitung der IS-Verbrechen überfordert. Doch es gibt Möglichkeiten, IS-Kämpfer vor internationalen Gerichten zu verurteilen.

von
Julius Gabele
Veröffentlicht am 12.09.2019
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Die islamistische Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) kontrolliert seit März 2019 keine Gebiete mehr, weder im Irak noch in Syrien. Die siegreichen »Demokratischen Kräfte Syriens« (DKS)1 stehen nun jedoch vor neuen Herausforderungen: Rund 57.000 mutmaßliche IS-Anhänger befinden sich aktuell in ihren Gefangenenlagern – darunter Ausländer aus 48 Nationen.2 Zwar haben die DKS innerhalb weniger Jahre halbwegs funktionierende demokratische Institutionen auf syrischem Staatsgebiet geschaffen. Sie sind jedoch keineswegs in der Lage, ordnungsgemäße Gerichtsverfahren in solch großem Ausmaß durchzuführen. Die DKS fordern von der internationalen Staatengemeinschaft deshalb, ihre Bürger wieder aufzunehmen und in ihren Heimatländern vor Gericht zu stellen.3

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