Zum Inhalt springen

Türkei

Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein

Von

Artikel teilen

Die türkische Regierung hat in vielerlei Hinsicht Menschenrechte missachtet. Minderheiten wurden diskriminiert, Kritiker ausgeschaltet, eine freie und unabhängige Presse gibt es kaum. Dennoch hielten und halten Deutschland und die Europäische Union der Türkei weiterhin die Treue. Die Türkei gilt als wichtiger Partner Europas. Die Aufnahmeverhandlungen für die Türkei als Mitgliedsstaat der Europäischen Union laufen seit 2000, erst im März trat das Flüchtlingsabkommen zwischen Türkei und EU in Kraft.

Als Reaktion auf den Putschversuch droht Erdoğan, die Todesstrafe wieder einzuführen. Er rief den Ausnahmezustand mit zweifelhaften Notstandsgesetzen aus. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat er kurzfristig ausgesetzt.

Artikel 15 der Menschenrechtskonvention sieht zwar ein Abweichen von den Vorschriften der Konvention im Notstand vor, allerdings nur, »soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen«.

Von bestimmten Grundprinzipien – wozu auch die Wiedereinführung der Todesstrafe gehört – darf also dennoch nicht abgewichen werden. Auch die Türkei darf das nicht, völkerrechtliche Verträge hindern sie daran. Entgegengesetztes Handeln kann vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft und bestraft werden.

Auch müsste die Türkei weitere wichtige (in Deutschland eine der wichtigsten) Rechtsgrundsätze aussetzen: Das Rückwirkungsverbot und den Grundsatz, dass nur ein formelles Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung begründen kann. Handlungen dürfen nicht rückwirkend als strafbar definiert und sanktioniert werden.

Eine Strafe ohne Gesetz ist nicht möglich, ebenso darf die Strafe für eine Handlung nicht im Nachhinein verändert werden. Dieser Anspruch ist in der europäischen Menschenrechtskonvention ebenso verankert, wie in der türkischen Verfassung. Letztere könnte Erdoğan ändern. Allerdings hat sich die Türkei zur Einhaltung jener Grundsätze auch völkerrechtlich verpflichtet. Nach den genannten Konventionen darf sie davon nicht abweichen.

Zwar haben schon andere Länder die Menschenrechtskonventionen kurzfristig ausgesetzt – zuletzt Frankreich nach den Anschlägen in Paris –, dennoch besteht bei dieser Maßnahme häufig die Gefahr, dass sie auf Kosten von Grund- und Menschenrechten geht. Warum sollte sonst ein Land Gesetze pausieren lassen, die rechtsstaatliche Standards gewährleisten?

»Warum sollte ich sie [die Putschisten] auf Jahre hinweg im Gefängnis halten und füttern?«, die Menschen wollten »ein schnelles Ende« der Putschisten, so Erdoğan.

Setzt die Türkei diese Drohung tatsächlich um, bedeutete das einen weiteren Schritt weg von der Rechtsstaatlichkeit. Zwar halten auch die USA, einer der wichtigsten Partner Europas, an der Todesstrafe fest. Für die Türkei aber bedeutet die Wiedereinführung einen bewusst gewählten Rückschritt, nicht nur bezüglich unmenschlicher Bestrafungsweisen, sondern vor allem auch bezüglich Werten, die für Rechtssicherheit und Vertrauen in Gesetze oder staatliches Handeln stehen – wie das Rückwirkungsverbot. Bestimmte Rechte sind in Europa nun einmal nicht verhandelbar.

Autor:innen

Schwerpunkt
Strafrecht

Neueste Artikel

Insel in einem See auf einer Insel in einem See auf einer Insel

Die bekannteste Insel in einem See auf einer Insel in einem See auf einer Insel ist noch immer namenlos. Dabei machen wir seit Jahren darauf aufmerksam!

Militärausgaben weltweit

Die Welt rüstet auf.

Bevölkerungsdichte Deutschlands

Das sind unsere ganz neuen Karten. Wirken gedruckt noch viel besser!