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Mehrere Vorwürfe der Ostsee-Zeitung gegenüber KATAPULT und Benjamin Fredrich waren hart und stigmatisierend, aber offenbar ohne ausreichende journalistische Recherche und Prüfung auf Wahrheitsgehalt zustande gekommen. Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, die dem Verlag der Ostsee-Zeitung die weitere Verbreitung von mehreren Passagen der Berichterstattung verbietet.
Was heißt das genau? Die OZ hat in diesem Verfahren keine Beweise für den von ihr verbreiteten Verdacht geliefert, dass KATAPULT Spenden zweckentfremdet haben könnte. Daraus folgt:
1. Die OZ darf nicht mehr durch ihren Artikel vom 31.1.2023 den Verdacht erwecken, dass Spendengelder in den Bau der geplanten KATAPULT-Journalismusschule geflossen seien.
2. Die OZ darf nicht mehr verbreiten, dass das Geflüchtetenheim von KATAPULT in einem Trakt im Erdgeschoss der Journalismusschule errichtet worden sei.
3. Die OZ darf nicht mehr verbreiten, dass bei KATAPULT Ukraine in keinem Monat mehr als 20.000 Euro für Gehälter und Honorar ausgegeben worden seien.
Die Ostsee-Zeitung könnte gegen den Gerichtsbeschluss von Ende März noch Widerspruch einlegen, hat ihren Artikel vom 31. Januar allerdings vor Kurzem geändert.
Unseren Transparenzbericht könnt ihr hier einsehen.
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