In sechs Bundesländern können sich Bürger über die Polizei beschweren
Wer in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg Opfer von Polizeigewalt geworden ist, kann sich bei einer unabhängigen Beschwerdestelle melden. Dort registrieren sogenannte Landespolizei- oder Bürgerbeauftragte Polizeivergehen und berichten dem Landtag von den Vorwürfen. Sie können Akten einsehen und beispielsweise die Polizei zu Stellungnahmen auffordern. Strafrechtlich ermitteln kann aber in allen Bundesländern nur die Staatsanwaltschaft - mithilfe der Polizei.1
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