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Hygienemaßnahmen

In Linz zahlen, in Salzburg nicht

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Seit 14. April dürfen in österreichischen Bussen und Bahnen keine Nasen und Münder mehr zu sehen sein. Hält jemand sich nicht an die Regeln, kann das teuer werden - allerdings nicht immer. Die Strafen unterscheiden sich stark bei den einzelnen Verkehrsbetrieben. Das liegt daran, dass die Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln eigene Geldstrafen in ihrem Hausrecht festlegen können.

In den Zügen der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) beispielsweise müssen seit Ende Juli sogenannte uneinsichtige Reisende 40 Euro bezahlen. Wer sich wiederholt weigert, kann aus dem Zug geschmissen werden, schreibt die ÖBB auf ihrer Website. Ähnlich ist es bei einigen regionalen Verkehrsbetrieben. Im öffentlichen Nahverkehr in Wien und in Linz gibt es Strafen in Höhe von 50 Euro. In den Öffentlichen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe gibt es Aufsichtspersonal, das informieren und gratis Masken verteilen soll. Sollten sich Fahrgäste trotzdem weigern, könne die Polizei gerufen werden.Andere Verkehrsbetriebe weisen lediglich mit Durchsagen oder Plakaten auf die Maskenpflicht hin und erheben kein Bußgeld.

Gelindere Mittel - oder 25 Euro

Im Salzburger Verkehrsverbund gibt es keine Geldstrafen. Für den Verbund ist es schwer, in die Beförderungsbedingungen einzugreifen, wie ein Sprecher auf KATAPULT-Anfrage erklärte. Der Salzburger Verkehrsverbund sei kein Verkehrsunternehmen, das die Salzburger von A nach B bringt. Der Verbund organisiere viel mehr die Verkehrsinfrastruktur. Vor allem im Busbereich fahren verschiedene Verkehrsunternehmen im Auftrag des Verbundes durch das Bundesland.

Wie war das nochmal mit der Corona-Verordnung?

Neben dem Hausrecht der Verkehrsbetriebe gilt außerdem für ganz Österreich eine Verordnung der Bundesregierung. Demnach kann die Polizei Menschen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, mit 25 Euro bestrafen,wenn »gelindere Mittel« nicht helfen. Diese Verordnung ist Medienberichten zufolge bereits im April eingeführt worden. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte gegenüber KATAPULT Mitte September allerdings, dass die Verstöße gegen die Corona-Hygieneauflagen und die MNS-Pflicht im öffentlichen Raum überhaupt nicht mit Bußgeldern geahndet werden können. Wieso? »Dazu muss erst das Covid-19-Maßnahmengesetz geändert werden«, heißt es vonseiten des Ministeriums.

Genau das ist am 25. September passiert. Die dazugehörige Verordnung, die die Grundlage für die Bußgelder bildet, wurde erst am 2. Oktober veröffentlicht. Ob die Polizei zwischen April und Oktober entsprechend keine Bußgelder verhängen durfte, beantwortete das Ministerium auch auf Nachfrage nicht.

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Fußnoten

  1. Österreichisches Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Hg.): Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf bmk.gv.at (6.4.2020).
  2. ÖBB (Hg.): Aktuelle News zu Corona, Fragen und Antworten, auf: oebb.at (kein Datum).
  3. Wiener Linien (Hg.): Coronavirus - Fragen und Antworten, auf: wienerlinien.at (21.9.2020).
  4. Linz AG (Hg.): Verkehrs-Abc - Alles rund um die Linz AG Linien, auf: linzag.at (kein Datum).
  5. Mail der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn Gmbh am 10.09.2020.
  6. Mail des Salzburger Verkehrsbundes vom 14.9.2020.
  7. Österreichisches Innenministerium (Hg.): Positive Bilanz des Osterwochenendes 2020, auf: bmv.gv.at (15.4.2020).
  8. Schreiber, Dominik; Möchel, Kid; Lindorfer, Raffaela (Hg.): Schutzmaskenpflicht: Wer sie missachtet, muss künftig zahlen, auf: kurier.de (10.4.2020).
  9. Rechtsinformation des Bundes (Hg.): Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 104/2020, auf: ris.bka.gv.at (25.09.2020).
  10. Rechtsinformation des Bundes (Hg.): Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 427/2020, auf: ris.bka.gv.at (02.10.2020).

Autor:innen

War 2020 Praktikantin bei KATAPULT.

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