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Kinderpornografie

In 56 Ländern ist der Besitz von Kinderpornografie gesetzlich nicht explizit verboten

Einige Länder verbieten zwar die Produktion, stellen den Besitz ohne Weiterverbreitungsabsicht jedoch nicht unter Strafe. In anderen Ländern gilt ein allgemeines Pornografieverbot. Gesetze zum Besitz von Kinderpornografie fehlen dort allerdings. Das hat Folgen im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

von
Viktoria Pehlke
Viktoria Pehlke
Veröffentlicht am 17.09.2020
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Kinder sind weltweit nicht ausreichend geschützt. Das geht aus dem Bericht des International Centre for Missing & Exploited Children (ICMEC) hervor. Die Organisation prüft, wie effektiv die Gesetze zu Kinderpornografie von insgesamt 196 Staaten sind. Ergebnis: In 56 Ländern ist der Besitz von Kinderpornografie gesetzlich nicht explizit verboten. Einige Länder wie Russland verbieten zwar die Produktion und Weiterverbreitung solcher Materialien, stellen den Besitz ohne Weiterverbreitungsabsicht jedoch nicht unter Strafe.1 Kinderschutzorganisationen wie das ICMEC kritisieren das stark. In einigen muslimischen Ländern wie Afghanistan oder dem Iran gilt ein allgemeines Verbot von Pornografie.2 Gesetze zum Besitz speziell von Kinderpornografie fehlen dort allerdings. Den Besitz weltweit zu kriminalisieren, könnte den Handel schwächen, und weitere Missbrauchsfälle verhindern.3

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