Die Meerenge kann nur durch die Hoheitsgewässer des Irans und des Omans passiert werden. Das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 regelt Transitdurchfahrten durch solche Meerengen. Schiffe dürfen demnach fremde Hoheitsgewässer durchqueren.
Der Iran hat das Abkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert (genauso wie die Vereinigten Arabischen Emirate). Allerdings sprechen zwei Dinge dafür, dass der Iran die Durchfahrt dennoch gewähren muss:
1. beansprucht der Iran die Zwölf-Meilen-Zone vor der eigenen Küste, die erst durch das UN-Seerechtsübereinkommen definiert wurde. Damit erkennt er das Abkommen indirekt an.
2. gibt es das sogenannte Völkergewohnheitsrecht, das für alle Staaten gilt. Es ist ein ungeschriebenes, aber allgemein anerkanntes Prinzip des Völkerrechts.

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Geboren 1983, ist seit 2015 Redakteur bei KATAPULT und vor allem als Layouter, Grafiker und Lektor tätig. Er hat Germanistik, Kunstgeschichte und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Greifswald studiert.