Das Los der Kinder
Im November 2014 ließ Familienministerin Schwesig aufhorchen, als sie sich der Forderung nach einem stellvertretend von Eltern wahrgenommenen Wahlrecht für Kinder anschloss. In der Sache gestehen die Anhänger eines solchen Wahlrechts allen Kindern von Geburt an ebenso wie den Erwachsenen grundsätzlich das Recht auf eine Wählerstimme zu, welches allerdings für den konkreten Fall der Stimmabgabe von ihren gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird. Im Regelfall sind dies die Eltern der Kinder.
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