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AfD

Bundesmittel für rechtsextreme Bildungsarbeit?

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES). Die AfD klagt dagegen, dass der Stiftung bislang keine Mittel aus dem Bundeshaushalt zugeflossen sind. Das verletze den Grundsatz auf Chancengleichheit.

vonTobias Müller, Lilly Graschl und Ole Kracht
Veröffentlicht am 25.10.2022
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Dass die Stiftung bisher keine Bundesmittel erhielt, wurde mit Zweifeln an ihrer Verfassungstreue begründet. Bereits ein Blick auf den Vorstand der DES zeigt, dass das angebracht ist.

Eine Entscheidung im Streitfall wird erst im kommenden Jahr erwartet. Bis zu 70 Millionen Euro könnte die DES dann nachträglich bekommen. Dann wird das Bundesverfassungsgericht womöglich die Ausarbeitung eines Stiftungsgesetzes empfehlen, um die Vergabe der Gelder transparenter und rechtssicher zu gestalten. Verfassungstreue dürfte aber auch hiernach ein wichtiger Faktor bleiben.1

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