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Corona-Pandemie

Bund und Länder beschließen neue Maßnahmen

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Während die Zahl der Covid-Neuinfektionen in einigen Landkreisen weiterhin niedrig sind, stagniert oder steigt sie in vielen anderen. Deswegen haben Bund und Länder eine Verschärfung des gegenwärtigen Lockdowns beschlossen. Bis zum 31. Januar 2021 sollen die bereits bestehenden Regelungen gelten.

Bewegungsradius

Zudem wird der Bewegungsradius der Bürgerinnen und Bürger im Falle einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt. Mehr als 70 der 410 Landkreise werden hiervon betroffen sein.

Private Treffen mit weniger Leuten

Auch private Treffen werden noch einmal eingeschränkt. Bis Ende Januar sind diese nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person möglich. Auf diese Weise soll das Infektionsgeschehen nachvollziehbar und letztlich minimiert werden.

Schulen und Kitas bleiben zu

Schulen und Kitas sollen weiterhin geschlossen bleiben. Hier gibt es allerdings regionale Ausnahmen. Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, verkündete kurz nach Bekanntwerden der Bund-Länder-Beschlüsse, dass die Landesregierung an der bisherigen Linie festhalten wird. Schüler und Schülerinnen von Abschlussklassen sollen weiter Präsenzunterricht bekommen. Dies ist gemäß der Bund-Länder-Konferenz vom Dezember 2020 möglich. Auch die Kindergärten bleiben geöffnet - mit dem eindringlichen Appell, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Auch aus Hessen war zu vernehmen, dass die Kindertagesstätten grundsätzlich offen bleiben sollen. In Sachsen hingegen hält man ob der hohen Infektionszahlen an einer weitgehenden Schließung fest. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte eine Wiedereröffnung der Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar in Aussicht. Dies allerdings nur, wenn es die Infektionszahlen zuließen.

Kinderkrankentage verdoppelt

Um den erhöhten Betreuungsbedarf schultern zu können, werden die Kinderkrankentage verdoppelt. Bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Tage, bei gemeinsam erziehenden Eltern von 10 auf 20 Tage je Elternteil. Dass die Notlage arbeitender Eltern hierdurch aufgefangen werden kann, darf jedoch bezweifelt werden, wie die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anmerkt.

Auch wenn die Maßnahmen vorerst lediglich bis Ende des Monats gelten, muss davon ausgegangen werden, dass auch im Februar und März so weitergeht.

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Fußnoten

  1. Tagesschau (Hg.): Coronavirus-Ausbreitung in Deutschland, auf: tagesschau.de (6.1.2021).
  2. Spiegel (Hg.): Bewegungsradius soll ab Inzidenz von 200 eingeschränkt werden, auf: spiegel.de (5.1.2021).
  3. Lakämper, Britt-Marie: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt in Deutschland, auf: waz.de (6.1.2021).
  4. NDR (Hg.): Schulen und Kitas in MV: »Wir machen weiter wie bisher«, auf: ndr.de (6.1.2021).
  5. Lakämper, Britt-Marie: Corona: Schulen und Kitas bleiben weiter im Lockdown, auf: waz.de (6.1.2021).
  6. Stuttgarter Zeitung (Hg.): Grundschulen und Kitas im Südwesten könnten am 18. Januar öffnen, auf: stuttgarter-zeitung.de (6.1.2021).
  7. Lakämper, Britt-Marie: Schulen und Kitas.

Autor:innen

Seit 2019 bei KATAPULT, seit 2020 Onlinechefin. Vor allem für die Berichterstattung über sozialpolitische Themen zuständig.

Geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich Politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.

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