Bewerber:innen für den öffentlichen Dienst müssen sagen, ob sie Mitglied in einer solchen Organisation sind oder waren, sie unterstützen oder unterstützt haben.
Eine Mitgliedschaft führe aber nicht zwangsläufig zur Ablehnung. Und es soll keine rückwirkenden Prüfungen geben. Die Liste extremistischer Organisationen wird vom bayerischen Innenministerium geführt, nicht vom Verfassungsschutz.


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Autor:innen
Geboren 1983, ist seit 2015 Redakteur bei KATAPULT und vor allem als Layouter, Grafiker und Lektor tätig. Er hat Germanistik, Kunstgeschichte und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Greifswald studiert.