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Artikel 13: Das neue Urheberrecht

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Nun sollen Betreiber sozialer Plattformen stärker haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtliche Werke gepostet werden. Hierfür wurde ein Kompromiss für die Bagatellgrenzen ausgehandelt. Im Hintergrund auftauchende Musikschnipsel sind grundsätzlich urheberrechtlich erlaubt. Da der Filter diese aber nicht von illegalen Nutzungen unterscheiden kann, lässt er diese automatisch sperren. Geschütze Bilder dürfen ebenfalls weiterhin hochgeladen werden, wenn sie die Größe von 125 kb nicht überschreiten.

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Autor:innen

Geboren 1992 in Kampala. Sie hat Technikjournalismus und PR (B.A) in Nürnberg sowie internationalen Journalismus (M.A) in Sheffield studiert. Ehemalige Redakteurin bei KATAPULT.

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