Uploadfilter

Artikel 13: Das neue Urheberrecht

Ab dem 1. August 2021 soll der Uploadfilter die Urheber:innen schützen. Jedoch musste auch vorher niemand tolerieren, wenn Musik, Bilder, Schriftwerke oder Videoaufnahmen ungefragt verwendet wurden.

von
Fahima Makanga
Fahima Makanga
Veröffentlicht am 04.08.2021
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Nun sollen Betreiber sozialer Plattformen stärker haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtliche Werke gepostet werden. Hierfür wurde ein Kompromiss für die Bagatellgrenzen ausgehandelt. Im Hintergrund auftauchende Musikschnipsel sind grundsätzlich urheberrechtlich erlaubt. Da der Filter diese aber nicht von illegalen Nutzungen unterscheiden kann, lässt er diese automatisch sperren. Geschütze Bilder dürfen ebenfalls weiterhin hochgeladen werden, wenn sie die Größe von 125 kb nicht überschreiten.

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