Die AfD hat über die Erhöhung der Zulagen für den Fraktionsvorstand abstimmen lassen. Laut verschiedenen Medien kam die Verdopplung von 50 auf 100 Prozent der regulären Diäten für einige Mitglieder überraschend.
Demgegenüber gibt es Abgeordnete, etwa von der Linken, die bekanntgaben, Teile ihrer Diäten zu spenden.
Sowohl die Diäten als auch Zulagen sind steuer-, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Bundestagsabgeordnete zahlen in der Regel den Spitzensteuersatz von 42 bis 45 Prozent.
Zusätzlich zu den Diäten erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale von monatlich 5.349,58 Euro. "Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung", heißt es auf der Website des Bundestags.

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Geboren 1983, ist seit 2015 Redakteur bei KATAPULT und vor allem als Layouter, Grafiker und Lektor tätig. Er hat Germanistik, Kunstgeschichte und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Greifswald studiert.