111 Abgeordnete zu viel
Mit 709 Sitzen ist der Deutsche Bundestag in der laufenden Legislaturperiode so groß wie nie. Vorgesehen sind eigentlich 598 Sitze.1 Dass diese Zahl überschritten wird, liegt vor allem an den sogenannten Überhangmandaten. Diese entstehen aufgrund des deutschen Wahlsystems. Dieses gibt Bürgerinnen und Bürgern zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Einzelpersonen in einem Wahlkreis gewählt, mit der zweiten Parteien. Gesprochen wird im deutschen Fall vom personalisierten Verhältniswahlrecht. Manche Bürger wählen aber mit der Erststimme eine bestimmte Kandidatin und mit der Zweitstimme eine andere Partei. Aufgrund dessen kann es passieren, dass eine Partei mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr gemäß der Zweitstimme zustehen würden. Die Kräfteverhältnisse im Bundestag sollen jedoch von der Zweitstimme abhängen. Die Folge: Den übrigen Parteien werden Ausgleichsmandate zugesprochen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als sie gemäß dem Parteiergebnis für sich verbuchen könnte.