In Polen macht eine Gerichtsentscheidung Schwangerschaftsabbrüche bei schweren Missbildungen des Fötus illegal. Damit sind Schwangerschaftsabbrüche dort quasi nicht mehr möglich. Der Grund: Im Jahr 2019 soll es 1.110 legale Schwangerschaftsabbrüche in Polen gegeben haben. Fast alle - also 1.074 insgesamt - wurden mit einer schweren Missbildung oder Krankheit des Fötus begründet. Begründet wird das Urteil mit dem Recht auf Schutz des Lebens. Das polnische Verfassungsgericht gilt als befangen. Die vorsitzende Verfassungsrichterin steht in enger Verbindung mit der konservativen Regierungspartei. Aktivisten und Politiker sehen in der Entscheidung eine Verletzung der Menschenrechte. Hinweis zur Grafik: In der Legende haben wir »Auf Anfrage« gewählt, weil ungewollt Schwangere dort theoretisch Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben. In der Praxis sind diese Eingriffe allerdings meist mit einigen Auflagen verbunden. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren