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Gotteslästerung

Mit Gott vor Gericht

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Seit dem Mord an Samuel Paty debattiert Frankreich einmal mehr über Meinungsfreiheit. Der 47-jährige Geschichts- und Geografielehrer hatte im Unterricht Mohammed-Karikaturen gezeigt und diese mit den Schülerinnen und Schülern diskutiert. Es handelte sich teilweise um die gleichen Zeichnungen, die seit 2006 in der Satirezeitschrift “Charlie Hebdo” abgedruckt worden waren und 2015 zu einem Anschlag auf die Redaktion führten. Die Attentäter ermordeten damals zwölf Menschen. Die Karikaturen hatten seitdem immer wieder Empörung bei Menschen muslimischen Glaubens innerhalb und außerhalb Frankreichs hervorgerufen. Die Begründung? Sie verletzten religiöse Gefühle und seien deshalb nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

In Frankreich sind Religion und Staat streng voneinander getrennt. Dementsprechend kennt das französische Recht auch keine Gesetze gegen Blasphemie. Blasphemische Äußerungen sind “Gott lästernde, Heiliges verhöhnende Worte”. In weltweit 71 Staaten ist die Situation eine andere. Hier drohen für Äußerungen, die als Gotteslästerung gelten, teilweise sehr weitreichende Sanktionen. In über 80 Prozent der Fälle können Gefängnisstrafen verhängt werden, in einzelnen Staaten stehen auf vermeintlich beleidigende Aussagen gegenüber Religion und Gott jedoch auch Zwangsarbeit, Auspeitschen oder die Todesstrafe. Rund ein Viertel der betroffenen Staaten findet sich in Nordafrika und dem Nahen und Mittleren Osten. Weitere 25 Prozent liegen im asiatisch-pazifischen Raum. Gut ein Fünftel der Staaten mit derartigen Gesetzen verteilt sich auf Europa und gute zehn Prozent liegen in Nord- und Südamerika.

Auch im deutschen Recht findet sich nach wie vor ein sogenannter Gotteslästerungsparagraf. Dieser wird jedoch nur angewendet, wenn auf vermeintlich gotteslästerliche Aussagen bestimmte Reaktionen zu erwarten sind. Wenn sich an einem flapsigen Witz über einen bestimmten Gott also niemand stört und das auch nicht erwartet wird, kommt der Paragraf nicht zur Anwendung. Sind Gegenreaktionen zu erwarten, ist also der öffentliche Friede gefährdet, sieht es anders aus. So war es beispielsweise 2006. Damals hatte in Deutschland ein Mann Toilettenpapier mit dem Wort “Koran” bedrucken lassen. Aufgrund der Tatsache, dass es in dieser Zeit weltweit zu Protesten gegen Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung Jyllands Posten gekommen war, reagierten die deutschen Richter harsch. Der Mann wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Sozialstunden verurteilt.

Während FDP, Grüne und Linke tendenziell die Abschaffung des Paragrafen fordern, sprechen sich CDU und SPD dafür aus, ihn beizubehalten. Die CSU will ihn weiter verschärfen.

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Footnotes

  1. Deutschlandfunk Kultur (Hg.): “Macron handelt politisch nicht unbedingt klug.” Stefan Weidner im Gespräch mit Liane von Billerbeck, auf: deutschlandfunkkultur.de (27.10.2020).
  2. Brändle, Stefan: Terror in Frankreich. Mord an Lehrer erschüttert das Land, auf: fr.de (19.10.2020).
  3. Kirche + Leben (Hg.): Was ist Blasphemie/Gotteslästerung?, auf: kirche-und-leben.de (ohne Datum).
  4. United States Commission on International Religious Freedom (Hg.): Respecting Rights? Measuring the World’s Blasphemy Laws, 2017, S. 17, 25.
  5. Steinke, Ronen: Jetzt ist Souveränität gefragt, auf: sueddeutsche.de (2.11.2020).
  6. Peterle, Jan-Tobias: Blasphemie: Gesetzgebungen weltweit, auf: fowid.de (6.2.2019).

Authors


Tobias Müller
geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.

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