Der Cassville-Schuldistrikt in Missouri verkündete Ende vergangener Woche, dass er ab sofort wieder körperliche Züchtigung als Strafmaßnahme einführt. Die Entscheidung fiel nach einer Umfrage unter den Eltern der Schüler:innen, die sich über mangelnde Disziplin beschwerten und neben einer Suspendierung weitere Bestrafungsmöglichkeiten forderten. Auch hätten Eltern explizit nachgefragt, warum körperliche Züchtigung nicht möglich sei. 2001 war diese Form der Bestrafung abgeschafft worden. Voraussetzung für die Prügelstrafe mit einem hözernen Paddel ist, dass die Eltern zuvor eine schriftliche Erlaubnis unterzeichnen. Der Leiter des Schuldistriktes versicherte indes, dass diese nur "in angemessenem Umfang und auf Empfehlung des Schulrektors" angewandt werde. Während der Fall in Missouri großes Aufsehen erregte, handelt es sich bei Weitem nicht um einen Einzelfall. Insgesamt 19 Bundesstaaten erlauben an öffentlichen Schulen körperliche Gewalt als Disziplinarmaßnahme. Für Privatschulen erlauben es sogar 48 Bundesstaaten. Dabei sind die negativen Auswirkungen von körperlicher Gewalt auf Kinder hinlänglich bekannt. Die American Academy of Children and Adolescent Psychiatry warnt, dass Kinder, die auf diese Weise bestraft würden, in Konfliktsituationen öfter selbst zu Gewalt neigen würden und zudem Vertrauensprobleme gegenüber Erwachsenen aufweisen. Der UN-Kinderrechtskonvention verbietet das Ausüben körperlicher Gewalt: Ihr zufolge haben Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die USA sind das einzige Land, das die Konvention nicht ratifiziert hat. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren