Die Bundestagswahl am 26. September 2021 ist eine besondere Wahl. Denn zum ersten Mal seit 1949 steht bereits im Vorfeld fest, dass mit der Wahl die Amtszeit der amtierenden Kanzlerin beziehungsweise des amtierenden Kanzlers enden wird. Bisher wurden Amtsinhaber:innen immer als Spitzenkandidat:innen einer zur Wahl stehenden Partei aufgeboten.

Was es in der Geschichte der Bundesrepublik hingegen mehr als einmal gegeben hat, ist ein Wechsel im Kanzleramt während der laufenden Legislaturperiode. So trat beispielsweise Konrad Adenauer 1963 von seinem Amt zurück. An seine Stelle rückte Ludwig Erhard - sehr zum Missfallen Adenauers, der den personellen Wechsel bis zuletzt zu verhindern wollte. Und auch SPD-Kanzler Willy Brandt musste die Amtsgeschäfte an Helmut Schmidt übergeben. Vorgeblich aufgrund einer Agentenaffäre, tatsächlich wohl auch wegen Amtsmüdigkeit und psychischen Problemen. Schmidt wiederum wurde durch ein konstruktives Misstrauensvotum vor dem offiziellen Ende seiner Amtszeit abgelöst. Auf ihn folgte Helmut Kohl. Machtwechsel - personell und politisch? Mit Angela Merkels frühzeitig angekündigtem Vorhaben, nicht noch einmal zu kandidieren, ist für die anstehende Wahl klar, dass es zumindest personell zu einem Machtwechsel kommen wird. Aktuell weisen Umfragen darauf hin, dass dies auch in parteipolitischer Hinsicht der Fall sein könnte. Der lange Zeit führende Kandidat der CDU/CSU, Armin Laschet, hat seinen Vorsprung weitgehend eingebüßt. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren