Wahlrechtsauschlüsse
Erste Bundestagswahl für Menschen mit Behinderung, die rechtlich betreut werden
By Lilly Graschl and Juli Katz
Share article
Die Wahlrechtsausschüsse hätten nicht existieren dürfen, weil in Deutschland auch die UN-Behindertenrechtskonvention gilt. Und zwar seit 2009. Damit sollen alle Menschen am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Wahlrechtsausschlüsse sind also laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Das belegt ein Urteil von 2019.
KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr.
Authors
Geboren 1994, ist seit 2021 Grafikerin bei KATAPULT. Sie hat visuelle Kommunikation in Graz studiert und ist Illustratorin.
Juli Katz
ist seit 2019 Redakteurin bei KATAPULT und vor allem für die Berichterstattung über sozialpolitische Themen zuständig.
Zu ihren journalistischen Schwerpunkten zählen Kultur- und Arbeitsthemen.