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Das neue Gesetz sieht vor, dass jedem Opfer 12.000 Euro gezahlt werden. Die Fälle ziehen sich bis 2012, denn auch nach der Auflösung der Tschechoslowakei wurde die frauenverachtende Praktik weitergeführt. Frauen wurden beispielsweise während Geburten dazu verleitet, Einverständniserklärungen zur Sterilisierung zu unterschreiben. 2012 wurde das Recht geändert, nun muss zwischen dem Sterilisationsantrag und der Durchführung eine Bedenkzeit liegen.
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