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Wenn eine Website vollständig mit einer Tastatur navigierbar ist, kann sie von den meisten Menschen mit Behinderung genutzt werden. So können beispielsweise blinde oder sehbehinderte Nutzer keine Computermaus verwenden, denn zum Zeigen und Auswählen von Elementen müssten sie sehen können. In Norwegen müssen öffentlich-rechtliche Websites genauso wie private barrierefrei sein. Unternehmen werden vom staatlichen »Digitaliseringsdirektorat« stichprobenartig kontrolliert – erfüllt eine norwegische Website die gesetzlichen Kriterien nicht, folgen Sanktionen. So drohte den Scandinavian Airlines eine Geldstrafe von etwa 15.000 Euro pro Tag, da ihre neue Website zahlreiche Zugänglichkeitskriterien nicht erfüllte.
In Deutschland gibt es nur wenige Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit. Seit September 2018 ist ein barrierefreier Zugang bei Internetangeboten öffentlicher Stellen laut einer EU-Richtlinie gesetzlich vorgeschrieben. Bei Websites von privaten Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen gibt es jedoch keine eindeutige gesetzliche Regelung. Im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ist zwar ein Diskriminierungsverbot verankert, bei einer Klage gegen eine mangelhaft zugängliche Website muss aber gerichtlich entschieden werden, ob es sich um Diskriminierung handelt.
Barrierefreiheit sollte kein Privileg, sondern ein Grundrecht sein. Deswegen wird die neue Website von KATAPULT barrierefrei sein. Im Sommer ist sie online.
Dieser Text erschien in der 17. Ausgabe von KATAPULT. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr.
Authors
geboren 1993, ist seit 2019 Webdesigner und Entwickler bei KATAPULT. Er hat Pharmazie studiert. Sein Hauptinteresse liegt in barrierefreien Webapplikationen.