Auf Landes- und Bundesebene können diese Menschen deshalb weder selbst wählen, noch sich zur Wahl aufstellen lassen. Das ist problematisch für die Demokratie. Denn die betroffenen Ausländer:innen sind Regeln und Gesetzen unterworfen, die sie nicht mit gestalten können.  Wahlrechte sind in Deutschland an die Staatsbürgerschaft gebunden. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor rund 30 Jahren entschieden. Seitdem wurde es  für Ausländer:innen zwar leichter, die Staatsangehörigkeit zu erlangen. Gebrauch machen von dieser Möglichkeit derzeit jedoch nur wenige Menschen. Gerade einmal 2,5 Prozent aller Ausländer:innen, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben, wurden 2019 eingebürgert. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abonnements. Unterstützen Sie unsere Arbeit und abonnieren Sie das gedruckte Magazin für nur 19,90 Euro im Jahr. KATAPULT abonnieren