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Auf Landes- und Bundesebene können diese Menschen deshalb weder selbst wählen, noch sich zur Wahl aufstellen lassen. Das ist problematisch für die Demokratie. Denn die betroffenen Ausländer:innen sind Regeln und Gesetzen unterworfen, die sie nicht mit gestalten können.
Wahlrechte sind in Deutschland an die Staatsbürgerschaft gebunden. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor rund 30 Jahren entschieden. Seitdem wurde es für Ausländer:innen zwar leichter, die Staatsangehörigkeit zu erlangen. Gebrauch machen von dieser Möglichkeit derzeit jedoch nur wenige Menschen. Gerade einmal 2,5 Prozent aller Ausländer:innen, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben, wurden 2019 eingebürgert.
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Authors
Tobias Müller
geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.