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Repräsentation

111 Abgeordnete zu viel

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Mit 709 Sitzen ist der Deutsche Bundestag in der laufenden Legislaturperiode so groß wie nie. Vorgesehen sind eigentlich 598 Sitze. Dass diese Zahl überschritten wird, liegt vor allem an den sogenannten Überhangmandaten. Diese entstehen aufgrund des deutschen Wahlsystems. Dieses gibt Bürgerinnen und Bürgern zwei Stimmen. Mit der Erststimme werden Einzelpersonen in einem Wahlkreis gewählt, mit der zweiten Parteien. Gesprochen wird im deutschen Fall vom personalisierten Verhältniswahlrecht. Manche Bürger wählen aber mit der Erststimme eine bestimmte Kandidatin und mit der Zweitstimme eine andere Partei. Aufgrund dessen kann es passieren, dass eine Partei mehr Sitze im Bundestag erringt, als ihr gemäß der Zweitstimme zustehen würden. Die Kräfteverhältnisse im Bundestag sollen jedoch von der Zweitstimme abhängen. Die Folge: Den übrigen Parteien werden Ausgleichsmandate zugesprochen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als sie gemäß dem Parteiergebnis für sich verbuchen könnte.

Diese Regelung sorgt dafür, dass der Bundestag seit 2002 kontinuierlich wächst. Das hat zu Diskussionen über eine mögliche Wahlrechtsreform geführt. Als Ziel einer solchen Reform wurde ausgegeben, das Parlament zu verkleinern. Politiker ebenso wie Steuerzahler bezeichnen die gegenwärtige Situation als untragbar. Erstere fürchten, dass ein größer werdender Bundestag nicht mehr so handlungsfähig wäre. Letztere bemerken, dass er auf Dauer auch zur finanziellen Belastung werde. Gegenwärtig kostet er über eine Milliarde Euro pro Jahr - so viel wie noch nie. Doch es gibt auch Gegenstimmen. Diese warnen davor, die Abgeordnetenzahl zu stark zu reduzieren. Nur eine ausreichend große Abgeordnetenzahl würde sicherstellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Parlament auch tatsächlich repräsentiert fühlen.

Wie groß darf ein Parlament sein?

Die Frage nach der “richtigen” Größe nationaler Parlamente ist so alt wie die repräsentative Demokratie. Diese entstand in ihrer modernen Form gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Die Debatte ist sich seitdem erstaunlich ähnlich geblieben. Neben der Kostenfrage wird häufig behauptet, dass kleinere Parlamente effizienter arbeiteten. Ohne den persönlichen Austausch, so die Vertreter dieser Position, würden die Abgeordneten nicht nach Lösungen für drängende Probleme suchen können. Einer ihrer Kernfunktionen könnten sie also nicht nachgehen.

Aber auch zu kleine Parlamente bringen Probleme mit sich. Die Weltlage wird immer komplexer und die Menge regelungsbedürftiger Sachverhalte wächst. Zu wenige Abgeordnete wären schnell überfordert, wenn sie sich in immer mehr Themengebiete einarbeiten müssten.

Darüber hinaus würde der Kontakt zur Wählerschaft leiden. Je mehr Wähler eine einzelne Abgeordnete vertreten muss, desto schwieriger ist es für sie, sich mit deren Alltagssorgen vertraut zu machen. Können Abgeordnete jedoch nicht mehr hinreichend mit ihren Wählerinnen kommunizieren, kann das Parlament nicht mehr zwischen Gesellschaft und Staat vermitteln. Eine mögliche Folge: Politikverdrossenheit.

Liechtensteinische Verhältnisse im Deutschen Bundestag?

Wie steht es in Europa momentan um das zahlenmäßige Verhältnis von Abgeordneten und Bevölkerung? Die Unterschiede zwischen den Staaten sind groß. In Kleinststaaten wie Liechtenstein und San Marino kommen weit weniger Einwohner auf einen Parlamentssitz als in großen Flächenstaaten wie Deutschland oder Frankreich. Eine Ausnahme stellen die Niederlande dar. Sie reichen mit rund 116.000 Einwohnern für jeden Abgeordneten an die deutlich größeren und bevölkerungsstärkeren Staaten heran. In der Regel kommen in Staaten mit geringerer Bevölkerung jedoch weniger Einwohner auf einen Abgeordneten. Deutschland gehört mit Blick auf Mittel- und Westeuropa zu den Staaten mit den meisten Einwohnern pro Parlamentssitz. Nur in Spanien sind es mehr. Um den Wert demjenigen kleinerer Nachbarstaaten wie Österreich anzunähern, müsste der Bundestag erheblich wachsen - auf über 1.500 Parlamentarier. Er wäre nicht mehr arbeitsfähig.

Zumindest für bevölkerungsreiche Staaten scheinen hohe Einwohnerzahlen je Parlamentssitz unvermeidbar zu sein. Kritiker bemängeln, dass die Bürgerschaft nur in kleinen Staaten nennenswert politisch Einfluss nehmen könne. Plädieren sie deswegen dafür, dass Staaten wie Deutschland, Frankreich oder Spanien zerschlagen werden? Nein. Es sollen aber möglichst viele politische Entscheidungen auf kommunaler und lokaler Ebene getroffen werden, beispielsweise in Gemeinden. Die nationalen Parlamente wären dann nur noch für solche Bereiche zuständig, die unbedingt auf dieser übergeordneten Ebene geregelt werden müssen. Außenpolitisch beispielsweise müssten die Gemeinden mit einer Stimme sprechen, wenn die staatliche Einheit gewahrt bleiben soll.

Anhänger dieser Position hoffen, mit einer solchen Umverteilung der politischen Entscheidungsgewalt zwei Dinge gleichzeitig zu erreichen: Zum einen sollen parlamentarische Repräsentation und Bürgerbeteiligung verbessert werden. Zum anderen liefen die Bürgerinnen nicht Gefahr, sich zwar besser repräsentiert zu fühlen, aber im Grunde politisch ohnmächtig zu bleiben. Letzteres ist häufig das Schicksal der Bürgerschaft in kleinen Staaten. So können die Einwohner Liechtensteins zwar womöglich direkter beeinflussen, welche Gesetze zustandekommen. Den Abgeordneten sind aber aufgrund der internationalen Verflechtungen deutlich engere Handlungsgrenzen gesetzt als ihren Kolleginnen und Kollegen in größeren Staaten.

Und Deutschland? Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich Anfang Oktober auf eine Wahlrechtsreform geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Er sieht vor, dass Überhangmandate nur noch teilweise mit zusätzlichen Sitzen für die anderen Parteien ausgeglichen werden müssen. Die Opposition kritisiert den Entwurf. Dieser werde keinerlei Effekt haben. Tatsächlich würde der Bundestag sogar noch einmal wachsen, trotz der angestrebten Reform. Ob dem so ist, wird sich im Herbst 2021 zeigen. Dann wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt.

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Footnotes

  1. Deutscher Bundestag (Hg.): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Vom 15. November 1996, in: Bundesgesetzblatt 1996, Teil I, Nr. 58, 18. November 1996.
  2. Deutschlandfunk (Hg.): Wie der Bundestag verkleinert werden soll, auf: deutschlandfunk.de (8.10.2020).
  3. Süddeutsche Zeitung (Hg.): Abgeordnete sollen notfalls in Container, auf: sueddeutsche.de (15.12.2019).
  4. Reutter, Werner: Zur Größe von Landesparlamenten. Kriterien für eine sachliche Diskussion, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, H. 2 (2019), S. 265.
  5. Deutschlandfunk Kultur (Hg.): Wie viele Vertreter braucht das Volk?, auf: deutschlandfunkkultur.de (7.9.2020).
  6. Tagesschau (Hg.): Umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen, auf: tagesschau.de (8.10.2020).

Authors


Tobias Müller
geboren 1986, ist seit 2020 Redakteur bei KATAPULT. Er hat Politikwissenschaft und Geschichte in Freiburg und Greifswald studiert und wurde mit einer Arbeit im Bereich politische Ideengeschichte promoviert. Zu seinen Schwerpunkten zählen die deutsche Innenpolitik sowie Zustand und Entwicklung demokratischer Regierungssysteme.

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