In Deutschland gilt für Privatschulen das “Sonderungsverbot”. Das heißt, dass sie zwar ein Schulgeld erheben dürfen. Dieses muss sich allerdings nach dem Einkommen der Eltern oder Sorgeberechtigten richten oder so niedrig ausfallen, dass es prinzipiell von allen gezahlt werden könnte. Damit soll verhindert werden, dass die Schüler:innenschaft sich gemäß der jeweiligen Haushaltseinkommen zusammensetzt.

Tatsächlich gibt es zwischen Schüler:innen, die auf Privat- und solchen die auf öffentliche Schulen gehen, jedoch erhebliche Unterschiede. Forscher:innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Wissenschaftszentrums Berlin haben nun untersucht, ob das auch mit der Entfernung der jeweiligen Schulen vom Wohnort der Kinder zusammenhängt. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. 

Vielmehr legen ihre Studienergebnisse nahe, dass das Schulgeld von Privatschulen einkommensschwächere Haushalte immer noch abschreckt. Zudem seien sie für bildungsfernere Eltern häufig keine Option, weil über alternative pädagogische Konzepte zu wenig bekannt sei. Einkommensstärkere Eltern mit höheren Bildungsabschlüssen behandelten Privatschulen hingegen als gleichwertige Alternativen zu öffentlichen Schulen. Im Ergebnis schickten sie ihre Kinder deutlich häufiger auf private Einrichtungen. 

Wolle man dies ändern, so Felix Weinhardt vom DIW, dann müsse man über alternative Finanzierungskonzepte für Privatschulen nachdenken - und die privaten Einrichtungen durch mehr Information auch für einkommensschwächere und bildungsfernere Elternhäuser zu gleichwertigen Optionen machen. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren