Deutschland leistet sich das größte Parlament Europas. Es ist mittlerweile auf eine Rekordgröße von 736 Abgeordneten angewachsen. Der Grund ist das deutsche Wahlrecht und die mit ihm einhergehenden Überhang- und Ausgleichsmandate. Was hat es damit auf sich?

Das deutsche Wahlsystem ist speziell. Es verbindet das Mehrheits- und das Verhältniswahlrecht. So werden die Hälfte der Parlamentarier:innen direkt in ihren Wahlkreisen gewählt. Von diesen gibt es in Deutschland 299. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen holt, zieht in den Bundestag ein. 

Die andere Hälfte der Sitze wird über die Stimmanteile vergeben, die die Parteien in den jeweiligen Bundesländern erringen. Weil sowohl Parteien als auch Einzelkandidat:innen gewählt werden, haben Wahlberechtigte in der Bundesrepublik zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie die Bewerber:innen in ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Und hier kommen die Überhang- und Ausgleichsmandate ins Spiel. Die Mehrheit entscheidet - oder doch nicht? Einer der zentralen Grundsätze demokratischer Systeme ist, dass die Mehrheit entscheiden soll. Weil das so ist, wurde in Deutschland beschlossen, alle Wahlkreissieger:innen unbedingt in den Bundestag einziehen zu lassen. Unbedingt meint, dass es dafür keine Rolle spielen sollte, wie stark die Partei der erfolgreichen Kandidat:innen im jeweiligen Bundesland ist. Wenn also beispielsweise in Bayern alle 46 Wahlkreise von Bewerber:innen der CSU gewonnen wurden, dann zogen 46 CSUler:innen in den Bundestag ein - unabhängig davon, ob der Partei aufgrund des Zweitstimmenergebnisses eigentlich weniger Mandate zugestanden hätten. Die auf eine solche Weise errungenen Mandate werden Überhangmandate genannt.

Diese Überhangmandate verzerren aber das Parteienergebnis, denn sie sorgen dafür, dass eine Partei mehr Mandate innehat, als ihr eigentlich zustünden. Deshalb wurden die Ausgleichsmandate eingeführt. Sie begradigen die Verzerrung, indem sie den anderen Parteien so viele zusätzliche Sitze bescheren wie nötig, um das Zweitstimmenergebnis widerzuspiegeln. Holt also die CSU sechs Sitze mehr als ihr in Bayern laut Zweitstimmenergebnis zustünden, dann bekommen Parteien, die in den Wahlkreisen schlechter abgeschnitten haben als beim Parteienergebnis, dafür Ausgleichsmandate. Im Ergebnis ziehen mehr Abgeordnete in den Bundestag ein, als Bayern Wahlkreise hat, und der Bundestag wird größer.

Je uneinheitlicher gewählt wird - etwa indem immer mehr Menschen mit der Erststimme eine:n Kandidat:in einer Partei wählen, der sie nicht ihre Zweitstimme geben -, desto mehr muss mit Überhang- und Ausgleichmandaten gearbeitet werden. Und diese Uneinheitlichkeit ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden, was auch daran liegt, dass sich die deutsche Parteienlandschaft gewandelt hat. Sie ist vielfältiger geworden, weil sich neue Parteien etablieren konnten, allen voran die Grünen, die Linke und die AfD. Das macht es wahrscheinlicher, dass Erst- und Zweitstimme auseinandergehen. Den Direktkandandidaten der SPD kann etwa die Mehrheit in einem Wahlkreis toll finden und ihm ihre Stimme geben. Als Partei bevorzugen in diesem Wahlkreis aber viele die Grünen oder die Linke. Und schon ist der Weg zu den Überhang- und Ausgleichmandaten geebnet. 0 statt 39 Sitze Damit soll nun Schluss sein. Der Entwurf der regierenden Koalition sieht vor, die Überhangmandate abzuschaffen - und somit auch die Ausgleichsmandate. 

Stehen einer Partei in einem Bundesland beispielsweise 13 Sitze zu, dann sollen auch nur 13 Kandidat:innen in den Bundestag einziehen - auch wenn die Partei 17 Direktmandate gewinnen konnte. Die vier Bewerber:innen mit dem schlechtesten Wahlkreisergebnis fallen raus. Um die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios zu verringern, sieht der Reformvorschlag vor, statt der bisherigen 299 zukünftig 331 Mandate über das Zweitstimmenergebnis zu vergeben. Im Bundestag würden dann insgesamt 630 Abgeordnete sitzen.

Darüber hinaus soll eine weitere Regel abgeschafft werden. Diese besagt, dass Parteien in voller Zweitstimmenstärke ins Parlament einziehen dürfen, wenn sie drei Direktmandate erringen konnten, und zwar auch dann, wenn das Parteienergebnis unter fünf Prozent liegt. Diese fünf Prozent brauchen Parteien eigentlich, um im Bundestag eine Fraktion stellen zu dürfen. Von dieser Regel hat nach der letzten Bundestagswahl Die Linke profitiert. Sie landete unter fünf Prozent, holte aber drei Direktmandate, sodass nun insgesamt 39 Abgeordnete der Partei im Bundestag sitzen.

Dementsprechend reagiert Die Linke auf den Reformvorschlag ablehnend. Und auch die Unionsparteien und insbesondere die CSU zeigen sich nicht begeistert. Die Schwesterpartei der CDU ist in Bayern traditionell übermäßig erfolgreich beim Kampf um die Direktmandate. Da sie aber nur in Bayern wählbar ist, ihr Zweitstimmenergebnis aber auf das gesamte Bundesgebiet gerechnet wird, muss auch sie fürchten, in Zukunft unter fünf Prozent der Stimmen zu landen - und somit aus dem Parlament zu fliegen. Auch deshalb hat sie angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht zu klagen. Aktuelle Ausgabe KATAPULT ist gemeinnützig und unabhängig. Wir finanzieren uns durch Spenden und Abos. Unterstütze unsere Arbeit und abonniere das Magazin gedruckt oder als E-Paper ab 19,90 Euro im Jahr! KATAPULT abonnieren