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Blasphemie

Verurteilt im Namen Gottes

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Das aufgeklärte Europa rühmt sich gerne mit den Werten und Freiheiten, die sich die Frauen und Männer des Kontinents im Laufe der vergangenen Jahrhunderte erkämpft haben. Sie gelten mittlerweile als die Quintessenz dessen, was es bedeutet, Europäerin oder Europäer zu sein. Dennoch ist klar, dass die Kolonialmächte Europas ganze Völker für lange Zeit zum »wahren christlichen Glauben« zwangen.

Vor allem in Europa ist die Zahl gläubiger Menschen und besonders jener, die ihren Glauben aktiv und öffentlich praktizieren, in den vergangenen Jahren rasant zurückgegangen – und das, obwohl sich die »Angebotspalette« ständig erweitert hat. Von Scientologen über die Anhänger der traditionellen großen Weltreligionen bis hin zu den an das fliegende Spaghettimonster »glaubenden« Pastafaris – viele Menschen können heute ihre Religion frei ausüben, wenngleich Staatsreligionen wie etwa im Iran oder Pakistan dies deutlich erschweren.

Als zusätzliche Garantie sollte jedoch eigentlich das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte seit Dezember 1948 festgeschriebene Recht auf freie Religionsausübung fungieren. Die Charta der UN ist allerdings nur eine Empfehlung und rechtlich nicht bindend, als solche also auch nicht einklagbar. Dennoch gilt sie als moralischer Standard.

Sehr wohl rechtlich bindend ist hingegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort steht das Recht auf freie Religionsausübung gleichberechtigt neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung und vielen weiteren Rechten. Vereinfacht gesagt kann also jeder in Europa seine von ihm bevorzugte Religion weitestgehend frei ausleben, während es jedem anderen freisteht, diese Religion zu kritisieren.

Racheakte unter dem Deckmantel von Blasphemievorwürfen

Gerade deshalb wäre es zu erwarten, dass zumindest in Europa Blasphemiegesetze der Vergangenheit angehören. Dennoch gibt es trotz rückläufiger Zahlen weltweit noch immer 71 Staaten, in denen Blasphemiegesetze existieren – alleine in Europa sind es noch 17. Unter Blasphemie wird im weitesten Sinne Gotteslästerung beziehungsweise die Schmähung von etwas Heiligem oder Göttlichem verstanden. Vorwürfe angeblicher Blasphemie wurden in den Medien in den vergangenen Jahren vor allem wegen dieser Fälle bekannt:

Die sogenannten Mohammed-Karikaturen des dänischen Zeichners Kurt Westergaard führten in den Jahren 2005 bis 2008 zu massiven Protesten und sogar Anschlägen vor allem auf dänische Vertretungsbehörden in aller Welt. Mehr als 150 Menschen kamen dabei ums Leben. Auch auf dem diplomatischen Parkett hatte die erstmals in der dänischen Zeitung »Jyllands-Posten« erschienene Serie von zwölf Karikaturen des wichtigsten muslimischen Propheten schwere Verstimmungen zur Folge.

Die bildliche Darstellung des Propheten Mohammed gilt Muslimen grundsätzlich als blasphemischer Akt. Für internationale Schlagzeilen sorgten die Karikaturen aber erst nach dem abermaligen Abdruck in der norwegischen Zeitung »Magazinet« im Jahr 2006. Zahlreiche europäische Medien solidarisierten sich in der Folge mit den Künstlern und nahmen die Karikaturen in ihre Zeitungen auf. Im Juni 2017 strich Dänemark sein Blasphemiegesetz.

Der islamistisch motivierte Terroranschlag auf das französische Satiremagazin »Charlie Hebdo« im Januar 2015, bei dem zwölf Mitarbeiter ums Leben kamen, hatte ähnliche Motive. Die herabwürdigenden Darstellungen Mohammeds, beispielsweise mit »Bomben-Turban«, erzürnte islamistische Hardliner – wenngleich das bekannte Satiremagazin in den Jahren zuvor jede der großen Weltreligionen regelmäßig auf scharfe Art und Weise mit reichlich Kritik, Hohn und Spott übergossen hatte. In der Folge entwickelte sich vor allem in Europa eine Diskussion über die Frage, wie weit Satire und das Recht auf freie Meinungsäußerung gehen darf.

Auch in Deutschland wurde satirische Kunst in der Vergangenheit von Vorwürfen der Blasphemie begleitet. 2012 sah sich die katholische Kirche wegen einer Papstkarikatur zum wiederholten Male bemüßigt, dem bekannten Satiremagazin »Titanic« wegen blasphemischer Inhalte mit Rechtsmitteln zu drohen. In den Jahren zuvor waren bereits Klagen wegen Verunglimpfung des Papstes oder Religionsbeschimpfung gescheitert, was etwa den konservativen CSU-Politiker Thomas Goppel und den Erzbischof Ludwig Schick dazu veranlasste, eine Verschärfung des zahnlosen »Gotteslästerungsparagraphen« 166 im deutschen Strafgesetzbuch zu fordern. Tatsächlich sieht dieser Blasphemie allerdings nur dann als strafbar an, wenn sie »geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«.

Der aktuellste Fall betrifft die pakistanische Katholikin Asia Bibi. Ihr wird vorgeworfen, den islamischen Propheten Mohammed 2009 infolge eines Streits bei der Feldarbeit beleidigt zu haben. Der Streit mit ihren muslimischen Nachbarinnen brach damals aus, als Bibi versehentlich einen Schluck Wasser aus einem Becher einer Muslimin genommen hatte, die daraufhin das Wasser als unrein bezeichnet haben soll. Bibi soll später gesagt haben: »Was hat euer Prophet jemals getan, um die Menschheit zu retten?«

Die Gerichte in Pakistan – dem Land, das zusammen mit dem Iran die weltweit härtesten Strafen für Blasphemie vorsieht – verurteilten Bibi, wie schon zahlreiche andere »Gotteslästerer« zuvor, zum Tode. Nach acht Jahren in der Todeszelle sprach Ende Oktober 2018 der Oberste Gerichtshof Bibi zwar frei. Die von der radikalislamischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan organisierten Massenproteste Zehntausender ließen Pakistans Premierminister Imran Khan aber einknicken – er verkündete, er werde einem erneuten Prozess gegen Asia Bibi nicht im Wege stehen. Ihre Zukunft ist derzeit unklar [Stand 16.12.2018], zweifelsfrei steht jedoch fest, dass ihr Leben auf offener Straße ohnehin gefährdeter ist als in jeder Gefängniszelle.

Immerhin hat Pakistan seit Einführung der verschärften Blasphemiegesetze im Jahr 1986 rund 1.500 Personen unterschiedlich hart verurteilt, von den Behörden wurde bislang jedoch keines der zum Teil verhängten Todesurteile vollstreckt. In mindestens 60 dokumentierten Fällen nahm diese »Aufgabe« jedoch ein wütender Mob in die eigenen Hände und lynchte vermeintliche Gotteslästerer. Neben satten Kopfgeldern wird den Mördern von angeblichen Blasphemisten oft auch eine große gesellschaftliche Anerkennung zuteil. Dass es sich bei Blasphemieanschuldigungen immer wieder um persönliche Racheaktionen ohne fundierte Grundlage gehandelt haben soll, lässt die Morde in einem doppelt grausamen Licht erscheinen.

Studie: Nichtvereinbarkeit mit Menschenrechten

Dies ist auch einer der Hauptkritikpunkte der umfassenden Studie zu Blasphemiegesetzen der United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF), einer Regierungskommission der USA. In ihrer Studie kategorisierten die Forscher die weltweiten Blasphemiegesetze anhand einer Vielzahl von Merkmalen, um so eine Liste von vergleichsweise harmlosen bis hin zu den strengsten Gesetzen zu erstellen. Auch wenn manche von ihnen seit Jahren nur mehr auf dem Papier existieren und fast nie angewandt wurden, stellen die Studienautoren dennoch fest, dass »jedes einzelne Blasphemiegesetz zumindest von einem international anerkannten Menschenrechtsprinzip abweicht«. Zudem würden die meisten dieser Gesetze das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vollinhaltlich respektieren.

Die USCIRF-Forscher kritisieren außerdem die mangelnde Präzision der verschiedenen Gesetze. Knapp zwei Drittel der Gesetzestexte seien zu vage formuliert und würden allzu oft die böswillige Absicht gar nicht erst als Bedingung für eine zu ahndende Straftat einbeziehen. Dies wiederum führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Fällen, bei denen Menschen, die nicht die Absicht hatten, eine Religion, einen Propheten oder Gläubige zu verunglimpfen, verurteilt wurden. Ein schiitischer Muslim aus dem ostpakistanischen Bahawlpur etwa ließ sich im Sommer 2017 im Zuge einer Facebook-Debatte über den Islam und die Rolle des Propheten Mohammed von einem sogenannten Antiterrorfahnder zu einer vermeintlich harmlosen Aussage hinreißen, die ihm als Gotteslästerung zur Last gelegt wurde. Die Verurteilung zum Tod am Galgen folgte wenig später.

Noch skuriller verlief 2017 der Gouverneurswahlkampf im indonesischen Hauptstadtdistrikt Jakarta. Islamistische Hardliner verbreiteten regelmäßig eine äußerst umstrittene Interpretation einer Koransure, wonach Muslime keine Nichtmuslime wählen dürften. Der christliche Amtsinhaber Basuki Purnama sagte daraufhin, dass es zwar in Ordnung sei, ihn deshalb nicht zu wählen, falls man Angst habe, dafür in der Hölle zu landen. Fakt sei jedoch, dass es sich dabei um eine Lüge handle. Das Gericht verstand dies als Verunglimpfung des Islam und verurteilte Purnama nach dem Blasphemiegesetz zu zwei Jahren Haft.

Die Maximalstrafen für Blasphemie sind im Iran und in Pakistan mit der Todesstrafe, im Sudan mit Peitschenhieben sowie in Russland und Kasachstan mit Zwangsarbeit deutlich härter als in den restlichen Staaten. Dennoch verzichten mit der Schweiz und Spanien lediglich zwei der 69 Länder auf Haftstrafen. Sie beschränken sich stattdessen auf Geldstrafen. Nimmt man Afghanistan, Eritrea und Saudi-Arabien – für die keine expliziten Strafen festgeschrieben sind, weil diese jeweils durch einen Scharia-Richter gesondert erfolgen – aus dieser Rechnung heraus, dann kann in knapp 97 Prozent all jener Staaten mit Blasphemiegesetzen eine Inhaftierung oder Schlimmeres als Maximalstrafe für Gotteslästerung verhängt werden.

Skurrile Urteile bis in die Gegenwart

Die vagen saudischen Gesetze sind auch der Grund dafür, dass das wahhabitische Königreich nicht in den Top Ten der Staaten mit den härtesten Blasphemiegesetzen landete. Ein saudisches Gericht verurteilte 2012 den Blogger Raif Badawi für das Betreiben eines politisch liberalen Blogs wegen angeblicher Beleidigung des Islam zu zehn Jahren Haft und 1.000 Peitschenhieben.

Dennoch wurde man mit Platz zwölf im Worst-of-Ranking der US-Forscher relativ deutlich von Italien geschlagen. In der Studie wurden schließlich nur die entsprechenden Gesetzestexte und nicht die tatsächliche Umsetzung des Gesetzes analysiert. Dennoch überrascht Italiens sechster Platz, den es sich mit Ägypten teilt. Während in den vergangenen Jahren zwar einige Reformen die diskriminierendsten Paragraphen – bis dahin meist zugunsten der traditionell starken katholischen Kirche – abänderten, sind sie in den Gesetzestexten auf dem Papier nach wie vor vorhanden.

Auch wenn in Italien der Katholizismus immer noch eine bestimmende Konstante ist, so sind sich die Studienautoren natürlich darüber im Klaren, dass die Situation in Ägypten faktisch viel besorgniserregender ist als in Italien. Denn Italiens bislang letzte Anklage wegen Blasphemie verlief 2009 ins Leere. Trotzdem wurde noch im Jahr 2017 ein Fußballspieler des Profivereins Udinese Calcio für die Beleidigung der Muttergottes sowie den Vergleich Gottes mit einem Hund vom Verband nachträglich für ein Spiel gesperrt.

Diesen tragischen Schicksalen zum Trotz, gibt es nicht nur in Kanada und Neuseeland, wo derzeit an der Abschaffung aller Gotteslästerungsparagraphen gearbeitet wird, sondern vor allem in Europa vereinzelt positive Entwicklungen bis hin zur Streichung von Blasphemiegesetzen. Mit dem Elsass strich 2016 auch die letzte französische Region ihre Blasphemiegesetze.

Island kippte rund ein halbes Jahr nach den Charlie-Hebdo-Anschlägen sämtliche Blasphemiegesetze auf der Insel, Norwegen tat es im Mai 2015, Malta im Juli 2016. Die Organisation »Reporter ohne Grenzen« forderte eine solche EU-weite Abschaffung damals vergeblich.

Die Iren entledigten sich ihrer Blasphemiestatuten in einem Referendum im Oktober 2018. Trotz ihrer streng katholischen Vergangenheit wird auch Irland zusehends liberaler, nachdem man erst im Mai 2018 per Referendum Abtreibungen legalisierte. Im Vereinigten Königreich wurden bislang nur in England und Wales die Blasphemiegesetze gestrichen, in Schottland und Nordirland gibt es weiterhin entsprechende Artikel.

Trotz alledem kommt es in Europa immer wieder zu skurrilen Blasphemieverfahren. 2014 wurde ein junger Grieche zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er auf einer Facebook-Seite die angeblichen Hellseherqualitäten des angesehenen orthodoxen Paters Paisios verspottete und diesen mit einem Teller des ähnlich klingenden Nudelgerichts Pastitsios abbildete. Eine Bestrafung eines satirischen Aktes im Geburtsland der Satire, wie sein Anwalt spöttisch bemerkte.

Auch der umstrittene spanische Schauspieler Guillermo Toledo wartet weiterhin auf ein Urteil in seinem Blasphemieprozess, das ihn bis zu 5.000 Euro Strafe kosten könnte. Toledo hatte sich 2017 mit drei südspanischen Feministinnen solidarisiert, die im Zuge der Osterwoche während einer satirisch-feministischen Prozession anstelle der Muttergottes ein zwei Meter großes Modell einer Vulva aus Pappmaché namens »Aufmüpfige Möse« durch die Stadt getragen hatten. Nachdem ein Gerichtsverfahren gegen die jungen Frauen eröffnet wurde, schrieb Toledo auf Facebook: »Ich scheiße auf Gott. Und ich habe dann noch genug übrig, um auch auf das Dogma der Heiligkeit und Jungfräulichkeit der Jungfrau Maria zu scheißen.« Die Behörden eröffneten daraufhin auch ein Verfahren gegen ihn.

Ein junger Russe wurde im Mai 2017 ebenfalls wegen Blasphemie zu einer Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er hatte ein Video veröffentlicht, das ihn beim »Pokémon Go«-Spielen in der vielleicht wichtigsten Kirche Jekaterinburgs zeigt, die Heilig-Blut-Kathedrale, die am Ort der Ermordung des letzten russische Zaren 1918 durch atheistische Bolschewiki erbaut worden sein soll.

Das Groteske, das alle Blasphemiegesetze eint, ist die Tatsache, dass Staaten als die ultimativen Schiedsrichter auf subjektive Art und Weise darüber entscheiden, was in ihren Augen beleidigend einer Gottheit gegenüber sein soll. Damit, so die Studienautoren, schütze man letzten Endes nicht Menschen, sondern lediglich Religionen.

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Fußnoten

  1. Vgl. Sherwood, Harriet: 'Christianity as default is gone': the rise of a non-Christian Europe, auf: theguardian.com (21.3.2018).
  2. Vgl. Fiss, Joelle; Kestenbaum, Jocelyn Getgen: Respecting Rights? Measuring the World’s Blasphemy Laws, Washington, D.C 2017.- Die Studie hat weltweit 71 Staaten mit Blasphemiegesetzen identifiziert, 17 davon in Europa (inkl. Russland, exklusive Türkei). Aktualisierungen F.S.: Seit Erscheinen der Studie wurden in Dänemark, Irland und Malta die Blasphemiegesetze abgeschafft; dafür wurden hier der Vatikan, Portugal und das Vereinigte Königreich (Nordirland und Schottland) mit aufgenommen.
  3. Vgl. Hermann, Rainer: Wie islamische Theologen auf Mohammed-­Karikaturen reagieren, auf: faz.net (21.1.2015).
  4. § 166 Abs. 2 StGB.
  5. Vgl. Sawerthal, Anna: Asia Bibi in Geiselhaft der pakistanischen Islamisten, auf: derstandard.at (9.11.2018).
  6. Vgl. o.A.: Blasphemy in Pakistan. Bad-mouthing, auf: economist.com (27.11.2014).
  7. Vgl. Fiss/Kestenbaum 2017.
  8. Vgl. Tandler, Agnes: Streit auf Facebook endet in Pakistan mit Todesurteil, auf: derstandard.at (19.7.2017).
  9. Vgl. Cochrane, Joe: Christian Governor in Indonesia Found Guilty of Blasphemy Against Islam, auf: nytimes.com (9.5.2017).
  10. Vgl. Fiss/Kestenbaum 2017.
  11. Vgl. Neuman, Scott: Saudi High Court Upholds Blasphemy Sentence On Blogger, auf: npr.org (7.6.2015).
  12. Vgl. o.A.: Udinese's Rolando Mandragora suspended for 'blasphemous remarks', auf: bbc.com (29.8.2018).
  13. Vgl. o.A.: Blasphemiegesetze sollen in EU fallen, fordert Reporter ohne Grenzen, auf: derstandard.at (14.7.2015).
  14. Vgl. Graham-Harrison, Emma: Ireland votes to oust ‘medieval’ blasphemy law, auf: theguardian.com (27.10.2018).
  15. Vgl. Maltezou, Renee: Man sentenced to jail in Greece for mocking monk, auf: reuters.com (17.1.2014).
  16. Vgl. Gálvez, José: Judge to prosecute actor Willy Toledo for insulting God and the Virgin Mary, auf: elpais.com (26.9.2018).
  17. Vgl. Hjelmgaard, Kim: Russian 'Pokemon Go' blogger convicted for playing in church, auf: eu.usatoday.com (11.5.2017).
  18. Vgl. Fiss/Kestenbaum 2017.

Autor:innen

Ehemaliger Praktikant bei KATAPULT.

Schwerpunkte
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Sicherheitsforschung

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